— 192 —
Nr. 221.
Gewährung von Bruchbändern an inaktive Maunschaften.
Berlin, den 24. Dezember 1883.
Dee Personen, welche dem Mannschaftsstande angehört, während des aktiven Militärdienstes oder bei
den Uebungen einen Bruchschaden sich zugezogen und seitens der Militärverwaltung ein Bruchband erhalten
haben, dürfen die Bruchbänder im Bedarfsfalle nach Maßgabe der kriegsministeriellen Verfügung vom
10. September 1867 — Armee-Verordnungsblatt S. 117 — erneuert werden.
Die im §. 40 der Instruktion über die Versor ung der Armee mit Arzneien und Verbandmitteln
enthaltene Beschränkung, daß für die aus dem Landwehr-Verhältniß ausgeschiedenen Personen die Bedürftigkeit
nachgewiesen werden muß, wird hierdurch aufgehoben.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 805/9. D. F. I. B.
Nr. 222.
Marschverpflegungs-Vergütung für 1884.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht
im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetz-Blatt S. 52) ist der Betrag der für die Naturalverpflegung
zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1884 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und
Tag zu gewähren ist:
mit Brot ohne Brot
a. für die volle Tageskost 380 Pfennig 65 Pfennig
b. für die Mittagskost . 40 35 =
e. für die Abendkoft 25 = 20
. für die Morgenkost 15 10 =
Berlin, den 20. Dezember 1883.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Berlin, den 25. Dezember 1883.
Vorstehendes wird hiermit zur Kenniniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 8335/12. M. O. D. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 223.
Dislokation der 3. und 4. Eskadron Brandenburgischen Husaren-Regiments (Zietensche Husaren) Nr. 3.
Berlin, den 28. Dezember 1883.
Mitelst Allerhöchster Kabincts-Ordre vom 27. d. Mts. ist bestimmt worden, daß die 4. Eskadron des
Brandenburgischen Husaren-Regiments (Zietensche Husaren) Nr. 3 am 31. März 1884 von Friesack nach
Rathenow und die 3. Eskadron desselben Regiments gleichzeitig von Rathenow nach Friesack zu verlegen ist,
was hierdurch zur Kenniniß der Armec gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 875. 12. A. 1.