Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Nr. 76. 
Einjährig-freiwillige Aerzte. 
Berlin, den 7. April 1883. 
Einjäh rig-freiwillige Aerzte, welche — ohne sich im Genusse der Unterarztlöhnung zu befinden — die Garnison 
zu Uebungszwecken verlassen, sei es mit dem eigenen Truppentheil oder mit Truppentheilen derselben oder 
einer fremden Garnison, haben auf Löhnung 2c. keinen Anspruch. · 
Die Verfügungen vom 22. März 1878 (S. 11 des 1. Nachtrags zum Friedens-Geld-Verpflegungs- 
Reglement), 8. Tanuar 1881 (S. 4 des 4. Nachtrages 1. c.) und 29. März 1882 (Armee-Verordnungs-Blatt 
S. 80) finden sonach auf die Kommandos der einjährig-freiwilligen Aerzte behufs Theilnahme an den Uebungen 
keine Anwendung. 
Kriegs-Ministerinm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 172/3. M. M. A. 
Nr. 77. 
Abänderung der Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feld-Artillerie rc. 
· Berlin, den 11. April 1883. 
Seite 14 erhält der 2. Absatz des §. 35 folgenden Zusatz: · «· « . 
· Den Einnahmen des Fonds fließt auch die von den Einjährig-Freiwilligen der reitenden Artillerie 
mit 19 .X und von den Einjährig-Freiwilligen der nicht reitenden Feld-Artillerie mit 18 „X pro 
Jahr zu zahlende Abnutzungsentschädigung für Geschirr= und Stallsachen zu. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 424/3. Art. 1. 
Nr. 78. 
Eröffnung nener Eisenbahnen. 
Berlin, den 9. April 1883. 
Die 27 Diedenhofen — Bölklingen ist am 1. d. Mts. auf der Theilstrecke Kedingen — Teterchen und 
die Eisenbahnstrecke Marburg (Cölbe) —Laasphe am 2. d. Mts. dem Betriebe übergeben worden. 
Kriegs-Ministerium. Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
ad No. 245/4. M. O. D. 3. 
Nr. 79. 
Bestimmungen über Benutzung der Artillerie-Schießplätze. 
Berlin, den 3. April 1883. 
1. (F. 3) Die Artillerie-Schießplätze sind in territorialer Beziehung, ebenso wie alle übrigen Garnison-An- 
stalten, den General-Kommandos unterstellt, in deren Korps-Bezirk sie liegen. Die Benutzung derselben zu 
artilleristischen Zwecken bestimmt lediglich die General-Inspeltion der Arüllerie unter mnbglicht frühzeitiger 
Mittheilung ihrer alljährlich getroffenen Dispotionen an die btressenen General-Kommandos. 
ie Artillerie-Schießplätze haben nach Möglichkeit auch für die Uebungen der übrigen Truppengattungen 
zu dienen, und zwar lauptsähl ' während der Zeiten, zu welchen auf denselben Uebungen der Artillerie nicht 
abgehalten werden. In diesem Falle verfügen dann die territorialen General-Kommandos uneingeschränkt 
über die Plätze und die Varackenlager. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, die Arbeits-Kommandos der 
Artillerie nach Zahl und Zeil so zu bestimmen, daß die vorgedachten Zeiten möglichst wenig eingeschränkt