Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Nr. 107. 
Kosten der Rechtshülfe im gegenseitigen Berkehr der Deutschen Militär-Gerichte. 
Berlin, den 21. Mai 1886. 
Zur Sicherstellung eines gleichmäßigen Verfahrens wird im Einvernehmen mit dem Königlich Bayerischen, 
dem Koöniglich Söhfschen und dem Königlich Württembergischen Kriegsministerium bekannt gemacht, daß, ent- 
sprechend dem für den Verkehr zwischen den Militär-Gerichten und den Civil-Gerichten des Deutschen Reichs 
maßgebenden Grundsatze, die im gegenseitigen Verkehr der Militär-Gerichte der selb sandigen Reichs-Militär= 
Kontungente erwachsenden Kosten der Rechtshülfe, soweit sie in baaren Auslagen bestehen, auf die betreffenden 
Fonds desjenigen Kontingents zu übernehmen sind, welchem das ersuchte Militär-Gericht angehört. 
Kriegsministerium. 
No. 35. 5. 86. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 108. 
Zutheilung von Nenstadt i. W.-Pr. zum Garnison-Baudistrikt Danzig. 
Berlin, den 21. Mai 1886. 
Nach Uebergang der Verwaltungsangelegenheiten der Garnison Neustadt i. W.-Pr. vom II. auf das 
J. uitorys wird diese Garnison vom Garnison-Baudistrikt Colberg abgezweigt und dem Distrikt Danzig 
zugetheilt. 
Kriegsministerium. 
No. 149/5. A. B. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 109. 
Tabellarische Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 1884 gezogenen höchsten Loosnummern 2c. 
Berlin, den 21. Mai 1886. 
Auf Grund nachträglicher bezüglicher Meldung ist die Tabellarische Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 
1884 gezogenen höchsten Loosnummern 2c. dahin zu berichtigen, daß als höchste Loosnummer des Aushebungs- 
bezirks Mürnburg 731 statt 725 einzutragen ist. " hebung- 
Kriegsministerium. 
No. 525/5. 86. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 110. 
Aufhebung der kriegsministeriellen Verfügungen zu §. 21,3, §. 27, und Ziffer 2 der Anlage 3 zu 
§. 27 der Landwehr-Ordnung. 
Berlin, den 24. Mai 1886. 
Das Kriegsministerium nimmt Veranlassung darauf hinzuweisen, daß die zu §. 21, 3, §. 27, 6 und Ziffer 2 
der Anlage 3 zu ) 27 der Landwehr-Ordnung erlassenen Verfügungen vom 12. April 1881 und 17. Juni 
1881 in olge bschlusses der Militär -Konvention zwischen Preußen und Braunschweig außer Kraft 
getreten sind. 
Kriegsministerium. 
To. 69 1/5. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.