Beim Verzuge nach Berlin sind die Anträge auf Uebernahme der Zahlungen an das
Kurüegsministerium, Unterstützungs-Abtheilung, u richten. »
.DteVettechnungde-thtwen-undaisengedegerfolgtdukchdceRegterun-2c.Haupt-Kassen,
die Zahlungsstelle XIV. Armeekorps, für Berlin durch die Militär-Pensionskasse.
Die Verausgabung erfolgt für das laufende Etatsjahr bei dem hinter Uitel 4 des
Kapitels 74 gebildeten außeretatsmäßigen Titel „Wittwen= und Waisengelder nach Maßgabe des
Gesetzes vom 17. Juni 1887",; für die Folgezeit bei dem durch den Reichshaushalts-Etat
dafür zu bestimmenden Litel. » «
.AnwendieZahlungdesWittwemuudWaisengeldeszuerfolgenhat,bestimmtdtqdervev
rechnenden Kasse vorgesetzte Behörde (Kriegsministerium, Departement für das Invalidenwesen,
Regierungen, Intendantur des XIV. Armeekorps, Ministerium für Elsaß-Lothringen). Dabei ist
von dem Grundsatze auszugehen, daß die Zahlung von den Weitläufigkeiten einer gerichtlichen
is u hsn E Empfangsberechtigten nicht abhängig gemacht werden soll.
r gewohnlich ist: ·
das Wittwengeld an die Wittwe, das Waisengeld, wenn die Mutter noch lebt und für die
Erziehung der Kinder, sei es im Hause oder außerhalb der Familie, sorgt, an die Mutter, in
den übrigen Fällen, sofern aicht überwiegende Gründe für eine Abweichung vorliegen, an den
Vormund oder Pffleger der Kinder zu zahlen. #
Uceber das empfangene Wittwen= und Waisengeld fün Einzel-(Monats-) Quittungen und
Jahresquittungen auszustellen. Die Gebührnisse find, sofern und soweit eine und dieselbe Person
empfangsberechtigt ist, in eine gemeinschaftliche OQuittung nach dem anliegenden Muster auf-
unehmen. Zu den Quittungen über das an Vormünder oder Pfleger gezahlte Waisengeld ist ## 6
as beigefügte Muster anzu . · » »
4Der Betrag des Wittwen- und Waisengeldes ist in den Quittungen außer mit Zahlen noch mit L#
Buchstaben auszudrücken. !4
v eSair kiesgen über Wittwen- und Waisengeld bedürfen einer Bescheinigung der Unter-
t pfängers.
Die 5eevh über Wittwengeld sind im Weiteren mit einer Bescheinigung darüber
zu versehen, daß die Berechtigte noch lebt und nach dem Tode des Ehemannes, von welchem sie
ihr Recht herleitet, nicht wieder geherethet hat.
Unter den Jahresquittungen über Wai engelder, welche für Mädchen von mehr als sechszehn
Jahren zu aah en * ist zu bescheinigen, daß die Berechtigten unverehelicht sind.
Für die Ouittungen der Waisen im Allgemeinen genügt dagegen eine Bescheinigung darüber,
daß die Waisengeldberechtigten am Leben find. ««
.DteB«efch«eiuigungeusindvoneinemössentlichenBeamten,welcheretheustsiegelzufühten
berechtigt ist, unter deutlicher Beidrückung des letzteren auszustellen. «
Jahresquitiungen, welche außerhalb des Deutschen Reichs ausgestellt werden, bedürfen in
Beziehung au die Unterschrift zu der Bescheinigung noch der Beglaubigung eines Deutschen
Ossandten oder eines Deutschen Konsuls, wobei Fageesd zum Ausdruck zu bringen ist, daß die
Berechtigten im Besitze der Deutschen Staatsangehörigkeit sich befinden.
Von denjenigen Bezugsberechtigten, welche die Wittwen= und Waisengelder an der Zahlstelle
persönlich erheben, sind zu den Einzel= (Monats-) Quittungen die Bescheinigungen zu 7, 8
und 10 nicht erforderlich, sofern dem zahlenden Beamten die in Betracht kommenden Verhält-
nisse hinlänglich bekannt sind, so daß Erhebungen zur Ungebühr nicht vorkommen können. «
Ebenso bedarf es dieser Bescheinigungen unter den Einzelquittungen dann nicht, wenn die
Erhebung durch Andere auf Grund solcher unbedenklicher und vorschriftsmäßiger Vollmachten
erfolgt, aus welchen sich zweifellos das Erforderliche ergiebt.
2. Aus der Wiittung über Wittwengeld muß der Name und die Charge oder der Amtscharakter
des verstorbenen Ehemannes, sowie der Geburtsname der Wittwe ersichtlich sein. Der letztere ist
auch in der unter der Ouittung auszustellenden Bescheinigung anzugeben.
AIn den Quittungen über Waisengeld sind außer den Namen der Waisen Tag, Monat und Jahr
lirer Geburt anfugeber.
—S5ofern die Zahlung von Wittwen= oder Waisengeld an Vormünder oder Pfleger erfolgt, hat
die zahlende Kasse auf der Quittung zu bescheinigen, daß die Legitimation zur Erhebung durch
Vorzeigung der Bestallung geführt !5