Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Kriegsministerium. » 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 19. August 1889. 
Nr. 232. 
Erlänterung zur Friedens-Besoldungsvorschrift. 
Die Bestimmung in §. 6,= der obigen Vorschrift findet auf diejenigen Feldwebel und Vizefeldwebel, welche 
vor Erlangung des Cioilversorgungsscheins zur Ableistung einer Probezeit bei einer militärisch organisirten 
Gendarmerie oder Schutzmannschaft kommandirt werden (§. 37 a. a. O.), keine Anwendung. 
Insoweit dem entgegen Beförderungen stattgefunden und die Abkommandirten Gebührnisse vom 
Truppentheil empfangen haben, ist ein Ausgleich in der Weise zu bewirken, daß die zunächst zur Erledigung 
gelangende Sergeanten= oder Vizefeldwebel-(Feldwebel-) Stelle so lange offen gehalten wird, bis eine die 
stattgehabte Ueberhebung deckende Ersparniß erzielt ist. 
No. 789/7. 89. B. 3. Stockmarr. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 26. August 1889. 
Nr. 233. 
Ausgube des Atlas zu der in der Neubearbeitung befindlichen Kriegsfenerwerkerei, I. Theil, und des 
Atlas zum Anhange derselben. 
Die beiden Atlanten werden den betreffenden Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von 
Abdrücken unter Umschlag zugehen. 
Die entsprechenden Zeichnungen der bisherigen Kriegsfeuerwerkerei treten hiermit außer Kraft. 
  
J 
J. 
No. 210/8. 89. A. 4. v. Frankenberg. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 27. August 1889. 
Nr. 234. 
Aufhebung des Preistarifs II über Fabrikate der Ttillerie= Werlsttten (Ausrüstungsstücke für Kavalleriec). 
Berlin im September 1888. 
Ar die Stelle des vorbezeichneten Tarifs tritt der Preistarif II a über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten 
(Ausrüstungsstücke für Kavallerie). Berlin', im Juli 1889. — Letzterer wird den Kavallerie-Regimentern bz. 
den Korps-Bekleidungs-Aemtern durch Vermittelung der Königlichen Generalkommandos in je einem Exemplar 
bz. in je vier Exemplaren zugehen. 
Der Preis von 70 Pfg. für 1 Striegel, laufende Nr. 41 dieses Tarifs, ist in 55 Pfg. abgeändert 
  
  
  
worden. 
I. V. 
No. 801/8. 89. A. 0. v. Frankenberg. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 27. August 1889. 
Nr. 235. 
Aenderung des Preistarifs über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten. 
Laufende Nr. 620 ist statt des Preises von 70 Pfg. zu setzen: „65 Pfg.“ und laufende Nr. 972-974 statt 
Gelenkblatt — „Gelenkband“. rrpr 
No. 801/8. 89. A. 6. v. Frankenberg.
	        
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