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Kriegsministerium. Berlin den 2. November 1889.
Nr. 269.
Besetzung von zwei Freistellen bei der Königlichen Landesschule Pforta.
Zu Ostern 1890 sind zwei zur Verfügung des Kriegsministeriums stehende Freistellen bei der Königlichen
Landesschule Pforta neu zu besetzen.
inzus Bewerbungen sind bis zum 1. Februar 1890 an die Infanterie-Abtheilung im Kriegsministerium
einzusenden.
Hinsichtlich der erforderlichen Anmeldepapiere wird auf den kriegsministeriellen Erlaß vom 19. April
1887 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 121) Bezug genommen und dabei ausdrücklich bemerkt, daß Knaben
mit mangelhaften Schulzeugnissen von der Bewerbung ausgeschlossen werden müssen.
No. 749/10. 39. A. 2. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 2. November 1889.
Nr. 270.
Abäuderung des F. 33 des Reglements über die Remontirung der Armee.
Der §. 33 des Reglements über die Remontirung der Armee wird, wie folgt, abgeändert:
„Die Train-Bataillone sind berechtigt, aus sämmtlichen auszurangirenden Pferden der Armee-
korps, zu welchen sie gehören, in erster Linie diejenigen auszuwählen und zu übernehmen, welche
noch zum Traindienst geeignet erscheinen. Zu diesem Zwecke haben die Truppentheile der Kavallerie
und Artillerie von jedem Verkaufe eines oder mehrerer auszurangirender Pferde vor der
öffentlichen Bekanntmachung von dem angesetzten Verkaufslermine dem Train-Bataillon des Armee-
korps eine bezügliche Anzeige zu machen, sofern die Pferde noch für den Traindienst als geeignet
erachtet werden, demselben auch auf Verlangen die betreffenden Pferde vorstellen zu lassen. Von
dem Verkaufe gänzlich unbrauchbarer und für den Traindienst nicht geeigneter Pferde hat keine
Mittheilung zu erfolgen; auch ist ein Aufschub des Verkaufs durch Mittheilung an die Train-
Bataillone möglichst zu vermeiden.
An Stelle der zu übernehmenden Pferde haben die Train-Bataillone ihrerseits die überzählig
werdenden auszurangiren und zu verkaufen.“
No. 133/9. 89. R. A. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 7. November 1889.
Nr. 271.
Aenderungen in der Ausstattung der Garnisonlazarethe mit Bett. und Leibwäsche 2c. hinsichts der Dauer-
zeiten und der etatsmäßigen Stückzahl.
die Dauerzeiten bei den nachstehend aufgeführten Wäschestücken und
wie folgt, herabzusetzen:
Es hat sich als
Krankenkleidern der
bei den und gewöhnlichen) . . . . von 4 auf 3 Sahre,
* * .. * 1½ 1 *
* (feinen und gewöhnlichn 2 = I
: [. 1 ½
: " 12 10
-- Hülfen....-l2-10
-- ........ - IV-- 1 -
-- und ungefütterten) 2 l 1½ =
2 * .·. ....· 12 * 0
* ...... 1 - ¾
-- und wollenen) 1 - 2
-2 ... -12 * 10
-- zu Decken (feinen) . .. 6 : 5
- zu den Decken (gewöhnlichen) 7 " 5