— 14— Kriegsministerium.
Provisorisches Waffen-Departement. Berlin den 11. Januar 1890.
Nr. 19.
Aenderung des Preis-Tarifs über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten.
Der unter lfd. Nr. 337 aufgeführte kupferne Pulverkasten ohne Schlüssel ist zu streichen.
Aenderung des Preis-Tarifs lla über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten (Ausrüstungs=
stücke für Kavallerie):
1. Bei dem unter lfd. Nr. 18 aufgeführten Lanzenarmriemen ist hinzuzusetzen:
„mit Schlaufe.“
2. Als lfd. Nr. 18 a ist aufzunehmen: ·
,,1 Lanzenarmriemen-2,05 m lg., mit verschlungenem Knoten-1,05.-M"
Aenderung des Preis-Tarifs III über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten (Sattler fabrikate):
Die unter Ifd. Nr. 11 bis 14 und 196c für 1 Paar Steigbügel n/C bz. für 1 Stange mit Kinn-
kette und Kinnkeltenhaken angegebenen Preise von 2,60 bz. 2,80 M sind zu streichen.
No. 128,12. 39. A. 6. J. V. Gerhards.
Kriegsministerium.
Provisorisches Waffen-Departement. Berlin den 17. Januar 1890.
Nr. 20.
Ausrüstungs-Nachweisung für eine Feld-Bäckerei-Kolonne und für eine Reserve-Bäckerei-Kolonne.
Den Kommandobehörden werden die vorbezeichneten Ausrüstungs-Nachweisungen mit Vertheilungsplan unter
Umschlag versandt werden.
Die bisherige Ausrüstungs-Nachweisung für eine Feld-Bäckerei-Kolonne (vergl. Druckvorschriften-
Etat A. 3 Nr. 32) tritt außer Kraft. für eine Feld-Bäckerei-Kolonne (vergl. Druckvorschriften
No. 228 1. 90. D. 2. Sallbach.
Kriegsministerium.
Provisorisches Waffen-Departement. Berlin den 18. Januar 1890.
Nr. 21.
Ausgabe der Schußtafel Nr. 20 a für „Schußtafel-Sammelhefte"“.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung
vom 7. September 1887 Nr. 663/8. 87 A. 4 — Armee---Ver-
ordnung-Blatt für 1887, Nr. 24 — wird hierdurch mitgetheilt, daß die Nr. 20a für „Schußtafel=
Sammelhefte" im Druck erschienen ist und den Königlichen Kommandobehörden etc. in der nach dem Druck-
vorschriften-Etat erforderlichen Zahl unter Umschlag zugehen wird.
No. 552/1. 90. D. 2. Sallbach.
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