S#t—mlii
—
*
*
———
Die Kosten für die Hin-
294 —
mit Zubehör,
Gewehrriemen,
———————
den Hornisten das Horn nebst Zubehör, (Bewelr het Zubehör, Füüch e und die vorderen
Patronentaschen kommen für die Hornisten und Lazarethgehülfen in Wegfall).
Jedem Gemeinen ist ein kleiner Spaten zei Futteral mitzugeben. »
Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des
betreffenden Kommandirten versehen sein. “—
Mehr Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke als angeführt mitzugeben oder nachzuschicken ist unter-
he Der weitere Bedarf ist der Infanterie-Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden.
ekleidung und Ausrüstung der Burschen der Offiziere der Lehrkurse bleibt den Truppentheilen
überlassen (vergl. auch IV, 5 und VIII, 3). Gefordert wird nur das Mitbringen von
1 Gewehr mit 1 Gewehrriemen,
1 Mündungsdeckel, und
1 Schraubenzieher,
da die Offiziere mit den Gewehren ihrer Burschen schießen.
VI. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke.
Die Unteroffiziere und Gemeinen nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke
bz. Waffen selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum
Truppentheil zurück.
Der Marsch der Kommandirten erfolgt im zweiten Anzuge; der bessere Anzug sowie die übrigen
U .
Bekleidungs= rc. Stücke (siehe V 1 u. 2) werden im Tornister verpackt bz. von dem Manne
persönlich mitgebracht. dich n rp
VII. Marsch-Angelegenheiten.
und Rückreise der Offiziere werden von dem Truppentheil gezahlt und
ligudirt, welchem der Offizier cross. ffo uppentheil gez
Sämmtliche Mannschaften — ausschließlich derjenigen aus den Garnisonen Berlin, Potsdam,
Charlottenburg, Lichterfelde — haben für die Hin= und Rückreise, soweit angängig, die Esechat
zu benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise (siehe
. 3. 4) mit Militärfahrscheinen zu versehen. „#
Die Kosten für den Marsch von der Garnison bis Spandau werden seitens der Infanterie-S ieß-
schule #abt und liguidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommandoführern einen Aus-
weis über die Höhe des hlten Marschko gorschusses mitzugeben, damit diese der Infanterie=
Schießschule über die wirtlich entstandenen Kosten echnung eten können.
s