Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Die Kosten für die Hin- 
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mit Zubehör, 
Gewehrriemen, 
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den Hornisten das Horn nebst Zubehör, (Bewelr het Zubehör, Füüch e und die vorderen 
Patronentaschen kommen für die Hornisten und Lazarethgehülfen in Wegfall). 
Jedem Gemeinen ist ein kleiner Spaten zei Futteral mitzugeben. » 
Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des 
betreffenden Kommandirten versehen sein. “— 
Mehr Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke als angeführt mitzugeben oder nachzuschicken ist unter- 
he Der weitere Bedarf ist der Infanterie-Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden. 
ekleidung und Ausrüstung der Burschen der Offiziere der Lehrkurse bleibt den Truppentheilen 
überlassen (vergl. auch IV, 5 und VIII, 3). Gefordert wird nur das Mitbringen von 
1 Gewehr mit 1 Gewehrriemen, 
1 Mündungsdeckel, und 
1 Schraubenzieher, 
da die Offiziere mit den Gewehren ihrer Burschen schießen. 
VI. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. 
Die Unteroffiziere und Gemeinen nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke 
bz. Waffen selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum 
Truppentheil zurück. 
Der Marsch der Kommandirten erfolgt im zweiten Anzuge; der bessere Anzug sowie die übrigen 
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Bekleidungs= rc. Stücke (siehe V 1 u. 2) werden im Tornister verpackt bz. von dem Manne 
persönlich mitgebracht. dich n rp 
VII. Marsch-Angelegenheiten. 
und Rückreise der Offiziere werden von dem Truppentheil gezahlt und 
ligudirt, welchem der Offizier cross. ffo uppentheil gez 
Sämmtliche Mannschaften — ausschließlich derjenigen aus den Garnisonen Berlin, Potsdam, 
Charlottenburg, Lichterfelde — haben für die Hin= und Rückreise, soweit angängig, die Esechat 
zu benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise (siehe 
. 3. 4) mit Militärfahrscheinen zu versehen. „# 
Die Kosten für den Marsch von der Garnison bis Spandau werden seitens der Infanterie-S ieß- 
schule #abt und liguidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommandoführern einen Aus- 
weis über die Höhe des hlten Marschko gorschusses mitzugeben, damit diese der Infanterie= 
Schießschule über die wirtlich entstandenen Kosten echnung eten können. 
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