Anlage 2.
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Zusammenstellung
der für die Kommandos zur Infanterie-Schießschule maßgebenden Bestimmungen.
I. Beginn und Beendigung der Lehrkurse.
Der erste Lehrkursus beginnt am 16. Februar und endet am 29. März,
der
der
der
weite Lehrkurfus beginnt am 6. April und endet am 17. Mai,
ritte Lehrkursus beginnt am 25. Mai und endet am 5. Juli,
vierte Lehrkursus beginnt am 13. Juli und endet am 23. August.
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Die Kommandirten haben sich am Tage des Beginnes ihres Kursus 8 Uhr Vormittags am Schieh
Rkuse der Infanterie-Schießschule in Spandau-Ruhleben (in Ueberrock und Mütze) beim Kommandeur der
nfanterie-Schießschule zu melden. Eine persönliche Meldung bei dem Gouvernement von Berlin bz
bz. den
Kommandanturen von Berlin und Spandau findet nicht statt. An Stelle derselben wird seitens der Infanterie-
Schießschule
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je eine namentliche Liste vorgelegt.
II. Auswahl der Gemeinen.
Die zur Suamnzanpahie= zu kommandirenden Gemeinen müssen gewandt und geistig
geweckt sein und alle Eigenschaften zu tüchtigen Schützen, insbesondere gute Augen und hinlänglche
Körperkraft besitzen.
Die außerdem zu kommandirenden Gemeinen und Handwerker sind lediglich zur Ausführung
on Arbeiten bestimmt.
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. Sämmiliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. des
Die Gemeinen sind in der Weise kon zuter Führung se voraussichtlich während der Dauer
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Kommandos nicht zur Entlassung kommen. Dementsprechend sind auch den als H iat
kommandirten Offizieren nur seiche Burschen Mitzugeben welche während des Kommandos nich
ur Reserve entlassen werden. . Anleitung des
nmittelbar vor Abmarsch der Mannschaften nach Spandau sind dieselben nach ## 1977 örztiich
5. 62 der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom 8. Apri den.
zu untersuchen. Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Personen überwiesen wer
III. Beförderung der Stamm-Unteroffiziere und Gemeinen.
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. Die Stamm-Unterossiziere und Gemeinen können während der Dauer des Kommandos zu Se
geanten bz. Gefreiten befördert werden. - ießschule
Der Truppentheil hat sich aber, bevor die Beförderung erfolgt, mit der dnanter#e Scehlt en
in Verbindung zu setzen und dieselbe um eine Aeußerung zu ersuchen, ob der kandos ni
Beförderung die Führung und dienstliche Leistung der Betreffenden während des WslrG enei#
entgegenstehen. Etwaigen Bedenken der vorgenannten Behörde ist seitens des Trupp
Rechnung zu tragen. . Pfökdetlmg
Mit dem firr heichiungofehrefben an die Infanterie-Schießschule über die erfolgte e
sind zugleich die Chargen-Abzeichen für die Beförderten einzusenden.
IV. Ueberweisung.
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Die Truppentheile haben die Personal= und Qualifikationsberichte der als Hulfalehrer sowie buden.
den Lehrkursen lemsedie Pessonal. ed an die Infanterie-Schie ½ einsenhe
Nach Beendigung des Kommandos hat der Kommandeur der Infanterie- ieß du Dienst-
über die Offiziere abzugeben und nebst den Personal= und Oualifikationsberichten au
wege an die betreffenden Regiments= 2c. Kommandeure gelangen zu lassen.