Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

Anlage 2. 
.————. — 
Zusammenstellung 
der für die Kommandos zur Infanterie-Schießschule maßgebenden Bestimmungen. 
I. Beginn und Beendigung der Lehrkurse. 
Der erste Lehrkursus beginnt am 16. Februar und endet am 29. März, 
der 
der 
der 
weite Lehrkurfus beginnt am 6. April und endet am 17. Mai, 
ritte Lehrkursus beginnt am 25. Mai und endet am 5. Juli, 
vierte Lehrkursus beginnt am 13. Juli und endet am 23. August. 
  
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Die Kommandirten haben sich am Tage des Beginnes ihres Kursus 8 Uhr Vormittags am Schieh 
Rkuse der Infanterie-Schießschule in Spandau-Ruhleben (in Ueberrock und Mütze) beim Kommandeur der 
nfanterie-Schießschule zu melden. Eine persönliche Meldung bei dem Gouvernement von Berlin bz 
bz. den 
Kommandanturen von Berlin und Spandau findet nicht statt. An Stelle derselben wird seitens der Infanterie- 
Schießschule 
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je eine namentliche Liste vorgelegt. 
II. Auswahl der Gemeinen. 
Die zur Suamnzanpahie= zu kommandirenden Gemeinen müssen gewandt und geistig 
geweckt sein und alle Eigenschaften zu tüchtigen Schützen, insbesondere gute Augen und hinlänglche 
Körperkraft besitzen. 
Die außerdem zu kommandirenden Gemeinen und Handwerker sind lediglich zur Ausführung 
on Arbeiten bestimmt. 
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. Sämmiliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. des 
Die Gemeinen sind in der Weise kon zuter Führung se voraussichtlich während der Dauer 
.. ülfslehket 
Kommandos nicht zur Entlassung kommen. Dementsprechend sind auch den als H iat 
kommandirten Offizieren nur seiche Burschen Mitzugeben welche während des Kommandos nich 
ur Reserve entlassen werden. . Anleitung des 
nmittelbar vor Abmarsch der Mannschaften nach Spandau sind dieselben nach ## 1977 örztiich 
5. 62 der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom 8. Apri den. 
zu untersuchen. Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Personen überwiesen wer 
  
III. Beförderung der Stamm-Unteroffiziere und Gemeinen. 
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. Die Stamm-Unterossiziere und Gemeinen können während der Dauer des Kommandos zu Se 
geanten bz. Gefreiten befördert werden. - ießschule 
Der Truppentheil hat sich aber, bevor die Beförderung erfolgt, mit der dnanter#e Scehlt en 
in Verbindung zu setzen und dieselbe um eine Aeußerung zu ersuchen, ob der kandos ni 
Beförderung die Führung und dienstliche Leistung der Betreffenden während des WslrG enei# 
entgegenstehen. Etwaigen Bedenken der vorgenannten Behörde ist seitens des Trupp 
Rechnung zu tragen. . Pfökdetlmg 
Mit dem firr heichiungofehrefben an die Infanterie-Schießschule über die erfolgte e 
sind zugleich die Chargen-Abzeichen für die Beförderten einzusenden. 
IV. Ueberweisung. 
. . , . ie der zu 
Die Truppentheile haben die Personal= und Qualifikationsberichte der als Hulfalehrer sowie buden. 
den Lehrkursen lemsedie Pessonal. ed an die Infanterie-Schie ½ einsenhe 
Nach Beendigung des Kommandos hat der Kommandeur der Infanterie- ieß du Dienst- 
über die Offiziere abzugeben und nebst den Personal= und Oualifikationsberichten au 
wege an die betreffenden Regiments= 2c. Kommandeure gelangen zu lassen.
	        
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