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Kriegsministerium. Berlin den 11. Oktober 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 262.
Außerkraftsetzung einer Druckvorschrift.
ie
Zusammenstellung der in der Artillerie vorhandenen Geschützrohre, Laffeten, Protzen, Wagen und
Karren von 1891
tritt mit Rücksicht darauf, daß die Angaben derselben jetzt in anderweiten Vorschriften (Sondervorschriften
für Fußartillerie, Material der Feldartillerie cc.) enthalten sind, außer Kraft.
In Vertretung.
No. 14/10. 93. A. 5. v. Reichenau.
Deckblätter gelaugen zur Versendung:
Nr. 62 x 76 zum Verzeichniß der bei den Geschützen der Fußartillerie zur Zeit zur Verwendung kommenden
unition.
Zur Nachricht.
Nach Mittheilung des Königlichen Gouvernements zu Berlin ist zufolge Gouvernementsbefehls vom
6. Oktober 1893 die Zahlung der für Berlin bewilligten Cholerazulage von 2½ Pf. für den Mann und Tag
mit dem 4. Oktober 1893 einzustellen.