Kriegsministerium. Berlin den 9. März 1893.
Departement für das Invalidenwesen.
*
r. 76.
Ueberweisung der Verurtheilten an Civil-Strafanstalten. n Militirgerichien
1. April 1893 treten in dem Verzeichniß der Civil-Strafanstalten, an welche die von ilitärgeri
An hen zu überweisen sind, wemche Strafvollstreckung an die bürgerlichen Behörden übergeht — An
lage 2 zur Militär-S schrift — folgende Veränderungen ein:
Bezeichnung) Benennung der Anstalten, an welche die Verurtheilten zu überweisen
sind, behufs Verbüßung der
Bemerkungen
Division
Zuchthausstrafe
des
Armeekorps
der
14. Preußen. 4
IV.Strafanstalt in Halle a. S. Evangelische und Katholische.
VII.. — Strafanstalt in Münster. Evangelische von 18 bis 29 Jahren voll.
Katholische von 18 bis 25 Jahren voll, vom begonnenen 26. bis
zum vollendeten 29. Lebensjahre, wenn noch nicht mit Zuchthaus
* mit 2 Gesängnißstrafen von 3 Monaten und darüber vor-
bestraft.
Strafanstalt in Hamm. Katholische, soweit sie nicht in die Straf-
anstalt zu Münster eingestellt werden.
Stasansat in Werden. Eoangelische vom begonnenen 30. Lebens-
jahre ab.
Strafanstalt in Cöln. Juden.
VIII./8Strafanstalt in Cöln. Evangelische und Katholische von 18 bis 39
ahren voll und Juden.
Strafanstalt in Diez. Evangelische und Katholische vom begonnenen
. Lebensjahre ab.
XI.HStrafanstalt in Wehlheiden. Evangelische und Katholische von 18
bis 2) Jahren voll, vom begonnenen 26. bis zum vollendeten 39.
—. Lebensjahre, wenn noch nicht mit Zuchthaus oder 2 Gefängniß-
strafen von 3 Monaten und darüber vorbestraft.
Strafanstalt in Ziegenhain. Evangelische und Katholische, soweit sie
nicht in die Strafanstalt zu Wehlheiden eingestellt werden.
Strafanstalt in Cöln. Juden.
XIV|tfanstalt in Cöln. Evangelische und Katholische von 18 bis 39
Jahren voll und Juden.
Strafanstalt in Diez. Eoangelische und Katholische vom begonnenen
40. Lebensjahre ab.
XV tafanstalt in Cöln. Evangelische und Katholische von 18 bis 39
Jahren voll und Juden.
Strafanstalt in Diez. Evangelische und Katholische vom begonnenen
40. Lebensjahre ab.
XVI.]8trafanstalt in Cöln. Evangelische und Katholische von 18 bis 39
Jahren voll und Juden.
Strafanstalt in Diez. Evangelische und Katholische vom begonnenen
40. Lebensjahre ab.
No. 23/3. 93. C. 3.
S.
v. Spitz.