Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Uebungen nicht anzurechnenden Dienstleistungen herangezogen 
werden und zwar: 
a) Zu dem Uebungskursus bei der Infanterie-Schießschule 
in Spandau—uhleben je zwei Offiziere aus dem Bereich 
des III., IV. und IX. Armeekorps. 
b) Zu dem Uebungskursus auf dem Truppen-Uebungsplatz 
Senne (im Bereich des VII. Armeekorps) je zwei Offiziere 
aus dem Bereich des VII., VIII. und XI. Armeekorps. 
c)Zu dem Uebungskursus auf dem Truppen-Uebungsplatz 
Hagenau (im Bereich des XV. Armeekorps) je zwei 
Offiziere aus dem Bereich des XIV., XV. und XVI. 
Armeekorps. 
Dieses Kommando beginnt am 10. September und endigt 
am 20. Oktober. Die Offiziere haben bis zum 1. September 
ihre Kommandirung der Infanterie-Schießschule direkt anzu- 
zeigen und sich am 10. September in ihren Bestimmungs- 
orten zu melden. Sie erhalten ihre Gebührnisse an Reise- 
kosten, Uebungsgeld, Einkleidungsgeld und Servis bz. Quartier 
von der Infanterie-Schießschule durch die Uebungs-Kompagnien. 
Die Mitgabe von Burschen (ohne Gewehr) regeln die betreffenden 
Generalkommandos; die Bekleidung und Ausrüstung derselben 
bleibt den Truppentheilen überlassen. 
16. Der Chef des Generalstabes der Armee wird ermächtigt, 
die Einberufung solcher Offiziere, welche als Adjutanten von 
Linien-Kommandanturen bezeichnet sind — jedoch, soweit sie 
nicht Reserve-Offiziere und als solche noch übungspflichtig sind, 
nur im Falle ihres Einverständnisses —, zu einer dreiwöchigen 
Uebung bei den betreffenden Linien-Kommissionen durch die 
Generalkommandos zu bewirken. 
17. Die Generalkommandos werden ermächtigt, inaktive 
over dem Beurlaubtenstande angehörige Offiziere, welche für 
den Mobilmachungsfall als Adjutanten der stellvertretenden 
Generalkommandos"), der Inspektion der immobilen Garde- 
*) Die für den Mobilmachungsfall als Chefs des Stabes bei den 
stellvertretenden Generalkommandos an Allerhöchster Stelle in Vorschlag 
gebrachten inaltiven Offiziere sind zu einer Uebung nicht heranzuziehen.
	        
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