— 82 —
3. der kommandirende General des XV. Armeekorps alle wider Angehörige des Fußartillerie-Bataillons
Nr. 13 auf Anordnung des Gouperneurs ergehenden kriegsgerichtlichen Erkenntnisse, soweit sie
nach der geleüchen Vorschrift nicht Meiner Bestätigung unterliegen, zu bestätigen hat.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 15. Februar 1894.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium. —
Kriegsministerium. Berlin den 7. Märzls4.
Vorstehende Allerhöchste Rabinets: Grdre wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
No. 368/2. 94. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 48
Organisationsänderung beim Kriegsministerium.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Das Central-Departement des Kriegsministeriums, welches
durch Meine Ordre vom 13. April 1893 Ziffer 3 versuchsweise errichtet worden ist, wird als endgültige
Einrichtung bestätigt.
Berlin den 8. März 1894. «
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 16. März 1894.
Vorstehende Allerbechste Kabinets: Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Die Geschäftseintheilung bei dem Central-Departement ist folgende:
Central-Departement.
hersonalangelegenheiten der Offiziere - «-
Mobilmachungsangelegenheiten fz des Kriegsministeriums.
Offizier-Darlehnskassen. *§½r*:1 4
Zulassung von Offzieren, Sanitätsoffizieren und Beamten, soweit dieselben nicht der Preußischen
Armee angehören, zu Dienstleistungen, Uebungen, Besichtigungen 2rc., bisher bei dem
Allgemeinen Kriegs-Departement (Armee-Abtheilung).
Kriegsministerial-Archiv.
——..—
1. Abtheilung.
Ordensangelegenheiten.
Druckvorschristen-Etat.
Armee-Verordnungs-Blatt.
Militär. Staiistk“ ) bisher bei dem Allgemeinen Kriegs-Departement (Kavallerie-Abtheilung).
Angelegenheiten der Burschen der Offiziere des Kriegsministeriums.
Druckvorschriften-Verwaltung.
Kriegsministerial-Bibliothek.