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Armee- Infanterie-
korps 98 gode. Landwehrbezirke Bemerkungen.
XI. 41. 1. Bezirk Oberlahnstein Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 41. In-
Wiesbaden fanterie-Brigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur
2. Bezirk Wetzlar der 21. Kavallerie-Brigade im Frieden unterstellt.
Limburg a. L. "
42. 1. Bezirk Marburg Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 42. In-
! ulda fanterie-Brigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur
— Frankfurt a. M. der 11. Feldartillerie-Brigade im Frieden unterstellt.
. 2. Bezirk Meschede
D Siegen —
43. 1. Bezirk Arolsen Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 43. In-
I. Cassel fanterie-Brigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur
.m——— Gotha der 22. Kavallerie-Brigade im Frieden unterstellt.
2. Bezirk II. Cassel
Hersfeld
44. Meiningen
eimar
Eisenach
Kriegsministerium. Berlin den 19. März 1894.
Vorstehende Allerhöchste KRabinets: Ordre wird mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß in der Zusammensetzung der Landwehrbezirke eine Aenderung nicht eintritt.
Verfügung vom 13. Januar 1894 Nr. 287/1. 94. A. 1. (Armee-Verordnungs-Blatt
ie in der-
S. 40), betreffend Theilnahme von Stabsoffizieren des Gardekorps am diesjährigen Aushebungsgeschäft, für
die Bezirke der 26., 30. und 33. Infanterie-Brigade getroffene Festsetzung erstreckt sich nunmehr auch auf den
Bezirk der 14. und 42. Infanterie-Brigade.
Die Herausgabe von Deckblättern zur Wehrordnung bleibt vorbehalten.
No. 603/3. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Ich *
imme:
Der Etat an Offizieren 2c. erhöht sich:
Nr. 70.
Formations-Aenderungen 2c. aus Anlaß des Etats 1894/0195.
a) bei der Kommandantur Breslau um 1 Hauptmann 2. Klasse als Adjutant;
b) bei der Artillerie-Prüfungskommission um
1 Hauptmann 1. lasse Mitglieder;
e) bei der Traindepot-Inspeltion um die zweite Stelle eines ersten Traindepot-Offiziers;
d) bei den Bezirkskommandos um
30 inaktive Offiziere — in der Regel Hauptleute oder Lieutenants — als Bezirksoffiziere,
auf welche die Festsetzungen der Ordre vom 26. März 1888, Ziffer 3, Anwendung finden;
e) bei dem Fiihhrich Wilhelms-Institut um
5 Stabsärzte; dafür fallen 5 Assistenzarztstellen bei den Infanterie-Regimentern fort;
I) bei dem Zeug= und Feuerwerks-Personal um
2 Zeughauptleute 1. Klasse,
1 Zeughauptmann 2. Klasse,
7 Zeuglieutenants,
2 Feuerwerkshauptleute 1. Klasse,
4 Feuerwerkslieutenants, davon einer vom 1. September 1894 ab.