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6. §. 24 erhält solgenden Wortlaut:
„Die im §. 16 ausgesetzten Zulagen für Ouartiermacher und Pferdewärter von Dienst-
pferdem werden auch für die Korps-Generalstabsreisen gewährt. Zur Bestreitung von allgemeinen
Unkosten wird für jede Reise eine Pauschsumme von 30 .K. bewilligt, welche einem Verwendungs-
Nachweise nicht unierliegt.“
;+P
7. §. 27, 1b. Zum Angriff. Zu ändern: 1 Hauptmann des Generalstabes in: „3 Hauptleute des
Veneralstabest
t
1 der Infanterie
in „2 een der Infanterie".
ie Summe ergiebt alsdann „11“ Offiziere.
No. 769/2. 94. A. 1. Bronsart v. Sqellendorff.
Nr. 76.
Unfall-Anzeigen.
Bekanntmachun
betreffend die Abänderung des Formulars für die Upaus. * Anzeigen. Vom 1. Februar 1894.
An Stelle des durch die Bekanntmachungen vom 11. September 1885, vom 23. Dezember 1887 und von
23. März 1888 auf Grund des 8. 51 Absatz 4 des selleerscherunhegelehe vom 6. Juli 1884, des §. 5
des eeunfalloericherungsgesoen vom 13. Juli 1887 und des §. 55 Absatz 4 des za ahscnchdgen S
versicherungsgesetzes vom 5. Mai 1886 festgesetzten Formulais für die „Unfall-Anzeigen“, welche gemäß §. 51
Absatz 1 bis 3, bz. §. 58 Absatz 1 und 2 und §. 55 Absatz 1 bis 3 der augeführten esetze von don Betriebs-
unternehmer an die Ortspolizeibehörde zu erstatten sind, wird hierdurch das anliegende anderweitige Formular
mit der Mahgabe festgel etn daß die Benutzung des alten Formulars behufs Verbrauches der vorhandenen
Bestände noch bis zum 1. Januar 1896 zugelassen wird.
Dies somit für den Bereich sämmtlicher auf Grund der Unfallversicherungsgesetze errichteten Berufe-
grssenschaften — jedoch für den Bereich der See Berufsgenossenschft nur hinsichtlich der unter * Absatz 1
File- 2 des Seeunfallversicherungsgesetzes fallenden Betriebe — gleichmäßig gültige Formukar ist nach
n Farbe und Inhalt bindend.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Dr. Bödiker.
Kriegsministerium. Berlin den 19. März 1894.
Vorstehende Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamts wird mit Nachstehendem zur Kenntniß
1. Für die schriftlichen Uh#l= Azzeigen. #iut s lünftg an Stelle der durch Ablat 5 der Verfügung vom
19. September 1885 No. 791/8. — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 1 f
veröffentlichten Beilage 2 9 —- Shhser, welches für den Bereich der Veriisarbsolung.
entsprechend ergänzt ite Außer dem Inhalt weicht auch das Format des neuen Formulars von
dem bisherigen Muster
. Vorhandene Bestände 8 alten Formularen dürfen bis zum 1. Januar 1896 verbraucht werden.
Die Beschaffung der neuen Formulare erfolgt durch die Korps-Intendanturen für alle in dem
betreffenden Korpsbereich belegenen militärischen Behörden und Anstalten.
Die Waisenhaus- Buchdruchre in GCassel hat sich erboten, die neuen Formulare zu Unfall-Anzeigen
zum Preise von 1 M. 80 Pf. für 100 Stück zu liefern und auch die Portokosten zu tragen,
wenn sich der Lieferungsbetrag auf 10 J/(. und mehr beläuft.
No. 497/2. 94. A. 7. Bronsart v. Schellendorff.
gebracht
„