Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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welche nicht an die Kassenverwaltungen oder Kassenkommissionen, sondern 
Bataillone, Abtheilungen, Kompagnien, Eskadrons rc.) selbst und an die 
eigener Adresse gerichtet sind, findet die Bestimmung des ersten Absatzes 
  
  
  
     
   
       
       
    
   
   
   
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9. der Sendungen 
an Soldaten zum seitens der 
Militärbehörden 2c. 
ür die 
" · zu den Herbst= und sonstigen Uebungen aus 
ihren Garnisonen 
rc. 
auch weiter die Bestimmungen der Manöver-Postordnung. 
Krriegeministerium. Berlin den 22. März 1894. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 78. 
Uebertragung der Verwaltungsangelegenheiten zweier Garnisonen auf eine andere Intendautur bz. 
Aenderungen bei den Garnisonverwaltungen. 
Zum 1. April d. J. treten folgende Aenderungen ein: 
1. Die Verwaltungsangelegenheiten der Garnisonen Züllichau und Militsch gehen auf die Intendantur 
V. Armeekorps über. " 
2. Die Garnisonverwaltung auf dem Artillerie-Schießplatz bei Jüterbog wird mit derjenigen für die 
Garnison Jüterbog vereinigt. 
3. Für Bischweiler sowie für den Truppen-Uebungsplatz des Gardekorps werden selbständige 
Garnisonverwaltungen, letztere bis auf Weiteres in Potsdam, eingerichtet. 
X.). 922/3. 94. B. 4. Frhr. v. Gemmingen.
	        
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