Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

Kriegsministerium. Berlin den 18. April 1894. 
Nr. 86. 
Zutheilung von Züllichau und Militsch zu Baukreisen des V. Armeekorps. 
Die Garnisonen Jalichen und Militsch, bisher zu den Garnison-Baukreisen Cüstrin bz. Breslau II gehörig, 
werden vom 1. April d. J. ab den Baukreisen Glogau bz. Posen I zugetheilt. 
Im Auftrage. 
No. 103/4. 94. B. 5. Frhr. v. Gemmingen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 21. April 1894. 
Nr. 87. 
Ausgabe eines neuen Exerzir-Reglements für den Train. 
Durch Allerhöchste Rabinets Ordre vom 15. März d. J. ist ein neues Exerzir-Reglement für den Train 
genehmigt worden. Die erforderlichen Abdrücke wecden den Kommandobehörden 2c. seitens der Druck- 
vorschriften-Verwaltung übersandt werden. 
urch die neue Vorschrift, welche die Nr. 420 des Druckvorschriften-Etats erhält, tritt das eben- 
daselbst znter Nr. 287 aufgeführte bisherige Exerzir-Reglement für den Train außer Kraft 
Das Exerzir-Reglement für den Train erscheint im Verlage der Königlichen Kulmnben von 
E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70, und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus 
der Armee bo Pl. " 
2 eheftet . 
75 Pf. gebefte das Stück. 
No. 389/4. 94. A. 4. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 24. April 1894. 
Die Vorschrift über die Versendung * Sprengsteffen und en der Militär= und Marine- 
verwaltung auf Land= und Wasserwe nebst militärischen Ausführungs- 
bestimmungen ist neu aufgestellt und Ke#nde den Kommandobehörden rc. in der erforderlichen Zahl von Abdrücken 
bz. mit Vestheilungewlan unter Umschlag zugehen. Dieselbe erhält im Druckvorschriften-Etat die E 42. 
Vorschrift ist bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW. 
Kochstraße 6—70. vorräthig und von dort bei unmittelbarer Bestellung durch Angehörige des Reichsheeres 
zum Preise von 36 . für das Feheftete und won 45 Pf. für das gebundene Exemplar zu beziehen. 
vom 5. Januar 1889 (Deuchoorschusften Wiat 2 240) tritt 
hiermit außer Kraft; die vorhandenen Exemplare derselben sind zu vernichten. 
No. 159/2. 94. A. 5. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 29. März 1894. 
Departement fr das Invalidenwesen. 
Nr. 89. 
Annahme und Anstellung von Schutzmännern bei der Königlichen Polizei-Direktion zu Hannover. 
Nachstehende Bestimmungen werden hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 466/3. 94. C. 3. v. Spitz.
	        
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