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Bestimmungen über die Annahme und Anstellung von Schutzmännern bei der
Königlichen Polizei-Direktion zu Hannover.
4 Zur Einstellung in die Schutzmannschaft gelangen Fioilversorgungsberechtigte oder solche Unteroffiziere,
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welche mindestens 9 Jahre im stehenden Heere bz. der Marine gedient und zur Zeit der An
melbung das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Körpergröße soll in der Regel min-
destens 1,70 m beim Insankeristen bz. Matrosen, 1,68 m beim Kavalleristen betragen; jedoch wird
ausnahmsweise von Erfüllung dieser Bedingung abgesehen.
Die Auswahl der Anwärter steht dem Polzzei-Präsidenten allein zu, und ist derselbe nicht ver-
pflichtet, seine ablehnende Verfügung näher zu begründen.
Die Eingaben wegen Notirung und Einstellung bei der Schutzmannschaft, welchen ein Nationale nach
dem anliegenden Muster beizufügen ist, werden ohne Innehaltung besonderer Termine durch die betreffenden
Regiments-Kommandos der Polizei-Direktion übersandt. ·
Unterofgzieke des Beurlaubtenstandes oder des Landsturms haben ihre bezüglichen Gesuche durch
das zuständige Bezirkskommando oder direkt an die Polizei-Direktion einzureichen. Diesen Gesuchen sind
folgende Personalpapiere beizufügen:
a) ein vom Bewerber unter Aufsicht verfaßter Lebenslauf, in welchem insbesondere auch an-
zugeben ist, welche Stellungen der Bewerber seit seiner Entlassung vom Militär innegehabt
und an welchen Orten er gewohnt hat,
b) ein unter Aufsicht geschriebenes deutsches Diktat,
Dc) Militärpaß und militärische Führungszeugnisse,
d) ortspolizeiliche Führungszeugnisse vom Tage der Entlassung vom Militär ab; auch für die
Zeit vom vollendeten 12. Lebensjahre bis zum Eintritt bemm Militär, sofern der Bewerber
nicht als Freiwilliger beim Militär eingestellt worden ist, "
e) ein oberärztliches (Kreisphysikats-) Attest über den Gesundheitszustand bz. die körperliche
Brauchbarkeit des Bewerbers als Schutzmann,
1) eine Erklärung, daß der Bewerber vollkommen schuldenfrei ist und sich den Bestimmungen
über Annahme und Anstellung von Schutzmännern bei der Königlichen Polizei-Direktion
Hanmover unterwirft.
u den Schulden werden auch ausgeklagte Alimente gerechnet.
— Stellt sich die Unwahrheit dieser Versicherung über die Schuldenfreiheit später heraus,
so kann nach Bewandtmß der Umstände die sofortige Entlassung erfolgen. —
In dem Gesuche ist die Größe des Bewerbers anzugeben.
A Die für geeignet befundenen Bewerber werden in der Anwärterliste notirt und nach Bedarf einberufen.
Giebt die Führung oder körperliche Brauchbarkeit nach der Notirung zu Bedenken Veranlassung, oder
wird der Anwärter zu einer anderen Behörde einberufen, so ist die Polizei-Direktion seitens des be-
züglichen Truppentheils entsprechend zu benachrichtigen, damit Über die Löschung in der Anwärterliste
besunken werden kann.
Dieejenigen Bewerber, welche ihre Gesuche direkt eingereicht haben, müssen vor ihrer Einstellung
in die Schutzmannschaft die unter 2 d, e und 1 bezeichneten Personalpapiere für die Zeit nach dem Tage
ihrer Notirung ergänzen.
Der Annahme geht eine Prüfung hinsichtlich der Schulbildung, eine oberärztliche Untersuchung und in
zweifelhaften Fällen auch eine Nachmessung der Körpergröße voran; nicht geeignete Anwärter werden
nicht eingestellt bz. unverzüglich ohne Zahlung von Diäten und Reisekosten zu ihrem Truppentheile
zurückgeschickt. Die ärztliche Untersuchung wird event. vor der definitiven Anstellung wiederholt.
Die Annahme erfolgt zunächst auf Probe. Innerhalb der Probezeit, welche auf sechs Monate festgesetzt
ist, kann der Betreffende jederzeit ohne Weiteres entlassen werden. Der Probist kann auf seinen Antrag
nach Ablauf einer einmonatlichen Kündigungsfrist entlassen werden.
. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt die definitive Anstellung. Demnächst kann die Entlassung auf Antrag
des Betreffenden nur nach vorangegangener einmonatlicher Kündigung gefordert werden.
. Die Beamten der Schutzmannschaft (Wachtmeister und Schutzmänner) erhalten bei andauernd guter
Führung, nach Maßgabe der Girundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei
den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärten, den Zivilversorgungsschein.
MWährend der Probedienstzeit erhält der Schutzmann eine postnumerando zahlbare Remuneration von
83 Mark monatlich.