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. Kriegsministerium. Berlin den 30. März 1894.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 90.
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1893 verabreichten Naturalien.
ach den auf Grund des §. 156 des Reglements über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden dem
Kriegsministerium zugegangenen Berichten der Generalkommandos sind im Jahre 1893 im Ganzen zwei
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen verausgabten Naturalien und zwar über Brote beim
II. Armeekorps erhoben worden.
Davon ist eine durch die örtliche Prüfungs-Kommission als begründet befunden, dagegen hat die
andere nicht als begründet erachtet werden können.
No. 674/3. 94. B. 2. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 31. März 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 91.
Ausgabe von Zeichnungen des Feldartillerie-Materials.
Die neu aufgestellte Zeichnung für den Zeltsack
A. V. 1873 Blatt 17
wird den betheiligten Kommandobehörden unter Umschlag zugehen.
No. 492/3. 94. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium. J Berlin den 6. April 1894.
Departement für das Invalidenwesen.
Nr. 92.
Abändernng der Dienstvorschrift für die Arbeiterabtheilungen vom 31. August 1881.
1. Im §. 78 ist die zweite Zeile zu streichen und dafür zu setzen: „der Kassenordnung für die Truppen
beigefügten Muster für das Abrechnungsbuch“.
2. In demselben Paragraphen ist bei Ziffer 1 „Eiserner Verpflegungsvorschuß“ zu ersetzen durch: „Geld= und
Naturalverpflegung", und ferner die Stelle „die zur erpflegung“ bis „Vorschüsse“ zu streichen.
3. Auf Seite 67 (Anlage 9), unten, ist „Die Kassen-Kommission“ einzuklammern und darüber zu setzen:
„Die Kassenverwaltung“.
No. 621/3. 94. C. 3. v. Spitz.
Kriegsministerium. Berlin den 6. April 1394.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 93.
Allgemeine Bemerkungen aus Anlaß der Inspizirungen der Waffen bei den Truppen 1892/93.
ie vorbezeichneten Bemerkungen sind gedruckt worden und werden den Behörden und Truppen in der
erforderlichen Zahl von Abdrlcken nebst Vertheilungsplänen zugesandt werden.
No. 188/4. 94. A. 2. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 9. April 1894.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 94.
Berichtigung der Bekleidungsetats für die Militärbäcker-Abtheilungen.
Gültig vom 1. Oktober 1893 ab.
In den Bekleidungsetats für die Militärbäcker-Abtheilungen (Armee-Verordnungs-Blatt von 1888,
Seite 175 und 179) ist auf der ersten Seite unter C. die Pauschsumme an Nebenkosten von 60 Pf. auf
1 .K 20 Pf. zu erhöhen.
No. 829/3. 94. B. 2. Frhr. v. Gemmingen.