Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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.Die ursche der Offiziere verbleiben für die Dauer des Kommandos in der Verpflegung ihres 
Truppentheils und empfangen von diesem das Garnisonbrotgeld für Spandau. 
Die Mitnahme von Pferden auf Kosten der Heeresverwaltung istrausgeschlossen. 
Die Reisekosten und Tagegelder für die Reisen von der Garnison nach Spandau und zurück, 
einschließlich der Tagegelder für die Dauer des Kursus, liquidiren die Truppentheile für Rechnung 
des Etatskapitels 34. 
en Offhieren aus den Garnisonen Berlin, Potsdam, Charlottenburg und Lichterfelde 
werden besondere Reisetage nicht zugestanden. 
Es ist den Theilnehmern überlassen, in Spandau oder Berlin mit Vororten Wohnung zu nehmen. 
Als Kommandoort wird jedoch Spandau angesehen. 
B. Zusammensetzung und Lehrkurse. 
Die Kommandirungen haben nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht sowie der beigefügten 
Bestimmungen zu erfolgen. 
Wcecn, 
C. Unteroffizier-Uebungskurse. — 
In Spandau-Ruhleben wird eine Uebungskompagnie zu 180, auf den Truppen-Uebungsplätzen Senne 
und Hagenan je eine von 120 Unteroffizieren gebildet. 
ie Kommandirungen haben nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht, sowie der beigefügten 
an 
Bestimmungen zu erfolgen. 
93. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
No. 577/12.
	        
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