Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Kriegsministerium. Berlin den 10. Mai 1894. 
Nr. 117. 
Berichtigung des Exerzir-Reglements für die Infanterie. 
Seine Mozjestät der Kaiser und König haben die Bestimmungen der Nr. 50 I. Theil des Exerzir-Reglements für 
die Infanterie dahin zu ergänzen geruht, daß die Offiziere den Degen (Säbel) im Gefecht vorübergehend dann 
einstecken dürfen, wenn dies besondere Umstände (Gebrauch des Fernglases 2c.) wünschenswerth machen. Im 
Gefecht Kude näheren Entfernungen sollen die Offiziere aber den Degen 2c. unter allen Umständen 
gezogen behalten. 
Das Exerzir-Reglement für die Infanterie ist entsprechend zu berichtigen. 
No. 69/5. 94. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 18. Mai 1894. 
Nr. 118. 
Anderweite Befestigungsvorrichtung für Schuppenketten und Kinuriemen an der Kopfbedeckung der 
Kavallerie, der Artillerie und des Trains. 
Mit Allerhöchster Genebmigung wird für Neubeschaffungen bestimmt, daß die Kopfbedeckungen (belme, 
Tschapkas, Husarenmützen, Tschakos) der Kavallerie, der Artillerie und des Trains mit der durch Allerhochss# 
Rabinete Ordre vom 8. Januar 1891 — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 1 für 1891 — zum Helm M/87 
eingeführten Schuppenketten= bz. Kinnri Befestigungsvorrichtung zu versehen sind. » 
Bei dem Tschapka ist die zur Aufnahme der Schuppenketie dienende Rosette so anzubringen, daß 
deren Spitze nicht nach oben, sondern in ungefährer Verlängerung der Schirmschiene nach hinten gerichtet ist. 
bleiht vord 6 Aäusgabe von Proben der fraglichen Befestigungsvorrichtung nebst Schuppenketten bz. Kinnriemen 
eibt vorbehalten. 
No. 258/5. 94. B. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 11. Mai 1894. 
Nr. 119. 
Unterrichtskursus der Kriegsschule Glogan. 
Unter Bezugnahme auf den kriegsministeriellen Erlaß vom 12. Februar 1894 Absatz 3, Nr. 135/2. A. 3 
(Armee-Verordnungs-Blatt Seite 63) wird hiermit zur Kenniniß der Armee gebracht, daß der neue Unterrichts- 
kursus der Kriegsschule Glogau am 29. Oktober 1894 beginnt. 
Im Auftrage. 
No. 78/5. 94. A. 3. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 18. Mai 1894. 
- Nr. 120. 
Kommandantur des Truppen-Uebungsplatzes Elsenborn. 
Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. März d. J. Nr. 219/3. 94. A. 1 — Armee-Verordnungs- 
latt Seite 107 — wird als Zeilpunkt für die Errichtung der Kommandantur des Truppen-Uebungsplatzes 
Elsenborn — Standort Malmedy — der 1. Juni dieses Jahres festgesetzt. 
No. 1019/3. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 18. Mai 1894. 
Nr. 121. 
Aenderungen zum Fahrplan der Königlichen Militär-Eisenbahn. 
Die nachstehenden Aenderungen werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 326/5. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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