Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Er leitet den Schriftverkehr der Direktion, vertritt dieselbe nach außen hin, erledigt alle rechtlichen 
Angelzzenheeten der Militär-Eisenbahn und bestätigt innerhalb seiner Befugnisse die von der „Betriebs= bz. 
Bau-Abtheilung“ der Militär-Eisenbahn abgeschlossenen Kontrakte. Er führt ein Dienstsiegel mit der Umschrift: 
„Königliche Direktion der Militär-Eisenbahn — Berlin —.“ 
Derselbe übt auch die niedere Gerichtsbarkeit über die Unteroffiziere und Mannschaften sowie die Disziplinar- 
strasgewalt und die Beurlaubungsbefugniß eines Regimentskommandeurs über das sämmtliche Personal der 
Militär-Eisenbahn aus. 
Auf die Ausbildung der zur Militär-Eisenbahn kommandirten Offiziere, Unteroffiziere und Mann- 
schaften im Eisenbahn Beiwe #sdienste hat er stets besonderes Augenmerk zu richten und die Erreichung dieses 
Hauptzweckes mit allen Mitteln anzustreben. 
Die Vertretung des Direktors in Behinderungsfällen von voraussichtlich nur kurzer Dauer erfolgt 
durch den Chef der Betriebs-Abtheilung, bei längerer Abwesenheit des Direktors hat der Kommandeur der 
Eisenbahn-Brigade einen Stellvertreter zu bestimmen. 
8. 5. 
Obliegenheiten des Chefs der Betriebs-Abtheilung. 
Der Chef der Betriebs-Abtheilung leitet nach den ihm durch den Direktor ertheilten Befehlen und 
Weisungen den gesammten Betriebsdienst. Für die Ausübung desselben sind ihm die Betriebs-Kompagnie- 
Chefs mit ihren Kompagnien unterstellt. 
Er erledigt innerhalb seiner Befugniß alle den Betrieb der Militär-Eisenbahn betreffenden laufenden 
Angelegenheiten, leitet selbständig den Schriftverkehr der Betriebs-Abtheilung mit anderen gleichgestellten Eisen- 
bahhehörden, L#eferanten, dem die Bahn benutzenden Publikum u. s. w. und führt hierzu ein Dienstsiegel 
mit der Umschrift: *êé# · » . . . 
„Königlich Preußische Militär-Eisenbahn. Betriebs-Abtheilung.“ 
Er trägt insonderheit die Verantwortung für die stete Sicherheit, Ordnung und Wirthschaftlichkeit 
des Betriebes, sowie für die militärische Handhabung des gesammten Betriebsdienstes und hat in Bezug auf 
diesen über das ihm unterstellte Personal der Betriebs-Kompagnien die Disssolinasstraf sowie die Be- 
urlaubungsbefugniß eines nicht selbständigen Bataillonskommandeurs. Seine Vertretung in Behinderungs- 
fällen verfügt der Direktor der Militär-Eisenbahn. 
S. 6. 
Obliegenheiten der Chefs der Betriebs-Kompagnien. 
Die Chefs der Betriebs-Kompagnien leiten und überwachen den gesammten Dienst innerhalb der 
ihnen überwiesenen Bereiche. · · «.··« 
Dieselben haben über die Offiziere und Mannschaften ihrer aae die Disziplinarstrafgewalt 
und über die Mannschaften die Beurlauhungsbefugniß eines Kompagnie-Chefs. Ihre Vertretung in Be- 
hinderungsfällen befiehit der Direktor der Militär-Eisenbahn. 
S. 7. 
Kassen-Verwaltung. 
Die Verwaltung der Kasse geschieht durch eine aus dem Chef der Betriebs-Abtheilung, einem Haupt- 
mann bz. Lieutenant und einem Füimäiner besteyende Kassen-Kommission nach der Kassen-Ordnung 
für die Truppen unter Berücksichtigung der für die Preußischen Staatsbahnen gültigen Bestimmungen und 
Grundsätze. 
Sie führt den Namen und das Dienstsiegel: 
„Kassen-Verwaltung der Militär-Eisenbahn.“
	        
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