Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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S. 8. 
Bau-Abtheilung. 
Die für Neubauten einzusetzende Bau-Abtheilung wird von dem Direktor der Militär-Eisenbahn mit 
dem je nach Umfang der Arbeiten erforderlichen und den Betriebs-Kompagnien zu entnehmenden Personal 
besetzt. Als Vorstand der Bau-Abtheilung wird in der Regel einer der Betriebs-Rompagnie-Chefs bestimmt. 
Derselbe leitet nach den ihm durch den Direktor ertheilten Befehlen und Weisungen, im Uebrigen unter eigener 
persönlicher Verantwortlichkeit, alle den Neubau betreffenden Angelegenheiten, und zwar sowohl die schrift- 
lichen und zeichnerischen Arbeiten für den Bau, als auch die Beaufsichtigung der Bauten und die Kontrole 
einer sachich guten Ausführung derselben. 
In besonders schwierigen und Wrankwortungevolle Fragen auf kunstrubtitenischem Gebiete ist 
der Direktor der Militär-Eisenbahn auf Antrag des Vorstandes seiner Bau-Abtheilung befugt, die gutachtliche 
Erklärung der Bau-Abtheilung des Krie eminktersums oder der betreffenden Abtheilung für das Eisenbahn- 
63 im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Letzteres unter Vermittelung des Kriegsministeriums, nach- 
zusuchen. 
S. 9. 
Kupyny 9 
Die Einzelheiten des gesammten Dienstes der Direktion und der Betriebs-Kompagnien werden durch 
die vom Chef des Generalstabes der Armee zu erlassenden „Ausführungsbestimmungen“ geregelt. 
  
Kriegsminislerium. Berlin den 9. Juli 1894. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinete Ordre und deren Anlage werden hierdurch zur Kenntniß der 
Armee gebracht. 
Im Auftrage. 
No. 233/7. 94. A. 1. v. Goßler. 
Nr. 167. 
Verlegung des II. Bataillons 1. Badischen SaebGenadier--Regimeutg Nr. 109 von Durlach nach 
arlsruhe. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß das II. Bataillon 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiments 
Nr. 109 zum 23. Oktober 1894 von Durlach nach Karlsruhe zu verlegen ist. Das Kriegsministerium hat 
hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 21. Juni 1894. 
An das Kriegsministerium. 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. Juni 1894. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinete-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
In Vertretung. 
No. 381/6. 94. A. 1. v. Spitz.
	        
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