Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

— 201 — 
Nr. . 
Ordens-Angelegenheit. 
Auf Ihren Bericht vom 24. d. M. bestimme Ich hierdurch, daß die Dekoration des Rothen Adler-Ordens 
mit der Krone nicht abzulegen ist, wenn dem Inhaber später eine höhere Klasse desselben Ordens ohne die 
Krone verliehen wird. Sie haben hiernach vas Weitere zu veranlassen. 
An Bord M. Y. „Meteor" Travemünde den 29. Juni 1894. 
Wilhelm. 
Graf zu Eulenburg. 
An den Präsidenten des Staatsministeriums. 
Kriegeministerium. Berlin den 6. Juli 1894. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenniniß der Armee gebracht. 
In Vertretung. 
No. 170/7. 94. K. M. v. Spitz. 
Kriegsministerium. 6 Berlin den 29. Juni 1894. 
* 1 9. 
Veränderungen der Bankreise im Gardekorps. 
Vom Garnison-Baukreise Berlin 1 wird Tempelhof abgezweigt und dem Baukreise Berlin V zugetheilt. 
Im Auftrage. 
No. 321/6. 94. B. ö. Frhr. v. Gemmingen. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. Juni 1894. 
Nr. 170. 
Abänderung der dem Militärpaß vorgedruckten Bestimmungen. 
Ziffer 5 der „Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes“ — Muster 6 zu §. 17 der 
Heerordnung — erhält folgenden Wortlaut: 
„5. Bei Anbringung dienstlicher Gesuche und Beschwerden sind die Mannschaften des Beurlaubten- 
standes verpflichtet, den vorgeschriebenen Dienstweg einzuhalten. (Gesuche sind an den Bezirks- 
feldwebel der Kontrolstelle zu richten, Beschwerden dem Bezirkskommandeur vorzutragen; richtet 
sich die Beschwerde gegen Letzteren, so ist sie bei dem vorgesetzten Bezirks= oder Kontroloffizier, 
wenn aber ein solcher nicht vorhanden ist, bei dem Bezirksadjutanten anzubringen.) 
Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes sind im dienstlichen Verkehr mit ihren erpesesten, 
oder wenn sie in Militäruniform erscheinen (wozu auch der Entlassungsanzug gehört), der militärischen 
Disziplin unterworfen.“ 
Die Aenderung der in den Händen der Mannschaften des Beurlaubtenstandes befindlichen Militärpässe 
hat seitens der Bezirkskommandos bei jeder sich bietenden Gelegenheit — bei Meldungen, Beorderungen 2c. — 
einzutreten und ist allgemein bei der nächsten Kontrolversammlung bz. im Anschluß an diese durchzuführen. 
Die Kosten sind aus den Bureaugeldern zu bestreiten. 
Die Herausgabe eines Deckblatts zur Heerordnung bleibt vorbehalten. 
Im Auftrage. 
No. 1104/6. 94. A. 1. v. Goßler.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.