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Kriegsministerium. Berlin den 2. Juli 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 176.
Bekanntmachung des Gesammtverzeichnisses derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehr-
ordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst berechtigt sind.
Der vorliegenden Nummer des Armee-Verordnungs-Blattes ist in besonderer Anlage
der Erlaß des Reichskanzlers vom 27. Juni 1894, betreffend diejenigen Lehranstalten, welche
gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind,
beigefügt.
No. 1147/6. 94. A. 1. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 3. Juli 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 177.
Abänderung von Preisverzeichnissen der Artillerie-Werkstätten.
a. Betreffend den Preistarif III b.
Die Preise für Steigbügel C/83 (lfve. No. 35 und 45), Peitschen (lide. Nr. 153) sowie Stangen mit Kinnkette
und Haken (lfde. Nr. 248 b) werden auf 2,30 K. bz. 5,50 K. bz. 2,30 „K. herabgesetzt. Ferner sind
die Angaben bei lfde. Nr. 123 wie folgt abzuändern:
b) 1 Sperrriemen 0,10
. 1,90 M.
b. Betreffend das Preisverzeichniß I. (Oktober 1893).
Auf Seite 34 ist hinter lfde. Nr. 10 einzuschalten:
A. V. 73 Blatt 10
10 a.1 Blendlaterne 2 1 830 r. M. TII. Blatt 4
Auf Seite 62 bei lfde. Nr. 55 und 56 sind die Breitenmaße des Segeltuchs in „cm" abzuändern.
Deckblätter zu den vorstehenden Aenderungen werden nicht ausgegeben.
Die Preisänderungen treten mit dem Tage der Bekanntgabe in Kraft.
No. 391/6. 94. A. 7. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 3. Juli 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 178.
Abänderung der Vorschrift für die Prüfung von Militär-Büchsenmachern und Wassenrevisoren.
Paragraph 14 Zeile 5 von oben hinter „Geschützgießerei“ füge an „sowie einen achtwöchigen Kursus
in der Artillerie-Werkstatt", -p—• ·
ebendaselbstseilefvonobenhinter,,Gefchütze«schalteein,,unddesfahrendenArttlletcesMatenals«.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 660/5. 94. A. 2. v. Goßler.