Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

Kriegsministerium. Berlin den 27. Dezember 1893. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 6. 
Berichtigungen der Bekleidungs-Etats. 
Gültig vom 1. April 1893 ab. 
1. Etat 145a. Auf Seite 4/5, Nr. 4, ist statt Trageriemen zu setzen: „Tragevorrichtung“" und in Spalte 
Kuberittene Geneeine als Etatspreis statt 13 A.: 11 —5 Pf., als Jahresentschädigung 
statt 1 #x. 08 Pf.: „97 Pf.“, die Summe ist zu berichtigen. Auf Seite 1 ist der Jahrens 
einheitssatz unter B. Ausrüstungsstücke für einen unberittenen Gemeinen um 11 Pfl. zu 
ermäßigen. Auf Seite 9 ist zu B. 5 statt „die Trogeriemen von weißsämischem Le - 
Feiene „die ageveruchtugg von schwarzlohgarem Leder“ und statt 3 M. 
e Summe ist 4% bericht 
2. Etat 134. Auf der dritten Seite 10 i (Spalte B. a zu Nr. 6 zu Nr. 14 
| AM. Pf. M. Pf. 
als Etatspreis statt 3 M. 4. 25 Pf. zu setzen: 2 38380 2%65 
- Johresentschäbigung 30 f 43 Pf.: 28—127 
Die Summe ist zu berichtig 
Auf der ersten Seite ist N Fe###ô für ein Stammpferd mit Reitzeug 
für Krassier= um 18 Pf. zu ermäßige 
3. Etats 167—171, 179. 
Der üebershet ist hinzuzufügen: 
in Etat 167 hinter Oppeln: Kattowitz. 
: 168 = Barmen: * Crefeld, Wesel, Lennep. 
vor Bochum: I und H. 
169 hinter II. Trier: St. Johann. 
170 vor Bremen und Altona: 1 und II. 
171 hinter Kolock Waren. 
7 sbach: Mamnheim= 
Ferrer ist in im Etat 168 zu sbach- Gräfrat 
uf der ersten Seite, letzte Zeile, ist statt des Punktes hinter der Zahl 98 ein Komma 
8 setzen und hinzuzufügen: jedoch beträgt der Etatspreis der Lanzenflagge für einen 
Gemeinen nur 66 Pf., die Fahresenschdigung 33 Pf. 
5. Etat 100. Auf der ersten Seite, setzte Zeile, sind die Worte: 
„der Mannschaften“ 
zu streichen. 
6. Etats 145a, 149a, 157°. In der Erläuterung des Etatspreises für Kartusche mit Zubehör ist die Zeile 
der nessingene Beschlag dazu 2c. 
zu streichen, die Summe zu berichtige · » 
Ausrüstungsstücke Säü 4 und 5 bz. bei Etat 157a Seite 2 und 3) ist 
für die zeinig mit Zubehör 
fi Etatspreis um 65 Pf., 
7 Jahresentschädigung im * 149a um 2 Pf., 
in den Etats 145 a und 157a um 3 Pf. 
u umnm 
n n 
4. Etat 99. 
zu ebigen, die Summe zu berichtig 
5* er ersten Seite sind die Jahresetnhettösåtze für B. Ausrüstungsstücke zu 
ermäßigen 
für sämmtliche Unteroffisierchargen und für einen berittenen oder fahrenden 
Gemeinen (im Etat 157a für einen Gefreiten, Gemeinen oder Trainsoldaten) 
in den Etats Mt#. und 157a um 3 Df., 
im Etat 1494 -2Pf. 
Gültig vom 1. Oktober 1893 ab. 
7. Etats 10, 39, 46, 49a, 49b, 49c, 494. 159, 177, 183a, 1830. Die Erläuterung zu A. I. 4 ist zu 
strei ichen und dafür zu setzen:
	        
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