Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Kriegsministerium. Berlin den 14. August 1894. 
Nr. 206. 
Veränderungen der Bankreise im III. Armeekorps vom 1. Jannar 1895 ab. 
Die Baugeschäfte der Dienstwohnung des kommandirenden Generals und des Dienstgebäudes der Intendantur 
III. Armeekorps gehen vom Baukreis Berlin nördlich auf den Baukreis südlich von Berlin über. 
h Jaukreis nördlich von Berlin werden die Baugeschäfte der Pulverfabrik, bisher zu Spandau! 
gehörig, zugetheilt. 
Der Wohnsitz des Baubeamten Berlin nördlich wird zum 1. Januar 1895 nach Spandau verlegt, 
und führt der Baukreis von da ab die Bezeichnung Spandau III. 
Im Auftrage. 
No. 49/8. 94. B. 5. Pabst v. Ohain. 
Kriegsministerium. Berlin den 16. August 1894. 
Nr. 207. 
Ausgabe von neu bearbeiteten Bestimmungen für die Fnßartillerie-Schießschule. 
Die genannten Bestimmungen werden den in Betracht kommenden Stellen zugehen. 
Die Vestimmungen erhalten im Druckvorschriften-Etat die Nr. 439. · 
Die in diesem Etat unter Nr. 305 aufgeführten Bestimmungen für die Fußartillerie-Schießschule 
i 
vom 26. Februar 1891 treten außer Kraft. 
ie neuen Bestimmungen erscheinen im Verlage der Süiglichen. Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & 
Sohn, Kochstraße 68—70, und kosten bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee 
15 Df. geheftet das Stück 
25 Pf. gebunden ' 
Im Auftrage. 
No. 294/8. 94. A. 5. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. August 1894. 
Nr. 208. 
Lehr-Infanterie-Bataillon. Rückführung auf die etatsmäßige Stammkompagnie und Ablösung von 
Mannschaften. 
— 
. Die Rückführung des Lehr-Infanterie-Bataillons auf die etatsmäßige Stammkompagnie hat in diesem 
Jahre am 19. September stattzufinden. . 
An diesem Lae kehren sämmtliche Unterof sliere und Mannschaften, mit Ausnahme derjenigen, welche 
Pmaß Ziffer II 6 und 7 der Kommandirungs-Bestimmungen vom 22. Februar 1894 — Armee-Verordnungs- 
latt Seite 70 und 71 — beim Stamm verbleiben, zu ihren Truppentheilen zurück. 
Die für die Stammkompagnie neu zu kommandirenden Mannschaften, welche dem Jahrgange 1893 an- 
gehören müssen, haben im Laufe des 24. September 1894 beim Bataillon — Kommun II — einzutreffen. 
Die Ueberweisungspapiere (Nationale, Lazareth= und Fahrschein — Ziffer IV. 3. und VII. 3. der zu 2 
erwähnten Bestimmungen) sind dem LehrPnfamterie Bökalteon bis Cum 10. September 1894 einzusenden. 
Dicjenigen Regimenter, von welchen Spielleute und Gemeine —F tamm 1894/95 4 kommandiren sind, 
boben dem Lehr-Infanterie-Bataillon bis zum 28. August d. J. hiervon unter Angabe der Kopfzahl 
ittheilung zu machen. 
3½ 94. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
do 
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