Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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5. Der etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken ist auf Erfordern dem 
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Lehr-Infanierie-Bataillon durch die Regimenter (nicht durch die Kompagnien) zu Übersenden.*) 
Anfragen der Truppentheile an das Lehr-Infanterie-Bataillon über das Vorhandenfeln und die 
Fiegerauchbarkes" der Waffen der zu demselben kommandirten Mannschaften haben nicht statt- 
zufinden. 
VI. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. 
  
Die Unteroffiziere und Gemeinen (Gefreiten) nehmen ihre Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke 
mit Ausnahme von 
2 Waffenröcken, 
2 Suche en, 
1 weißleinenen Hose, 
1 Feldmütze, 
1 Paar Stiefel 
selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum Truppentheil 
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rück. 
* Marsch der Kommandirten erfolgt im vierten Anzuge mit vollständiger Ausrüstung bz. 
Bewaffnung. 
. Die mitzufuͤhrenden, nicht angelegten Sachen werden im Tornister untergebracht. 
Die unter 1 erwähnten Stücke und die nach Ziffer V. 1 a erforderlichen —ghe 
werden regimenterweise in Leinwand verpackt und an demselben Tage, an welchem die Kom- 
mandirten zum Lehr-Infanterie-Bataillon abgehen, viesem nach der Auguste Viktoria-Kaserne 
(Poststation Wildpark) durch Postpackete zu 10 kg übersandt. · 
Hierbei ist zur Instandhaltung der Bekleidungsstücke etwas dunkelblaues, blaumelirtes und 
raumelirtes Luch, blaue und graue Futterleinwand, Futter= und Unterhosenkaliko, Drillich und 
olton mit zu verpacken. 
Weder frühere noch spätere Absendung ist statthaft. Ebensowenig dürfen Sachen, welche 
nach Vorstehendem von dem Manne mitzuführen sind, den durch die Post zu sendenden Stücken 
angeschlossen werden. 
VII. Marschangelegenheiten. « 
Das Lehr-Infanterie-Bataillon zahlt und liquidirt für die Offiziere die Fuhr= und Umzugskosten, 
sowie für die Unteroffiziere die Umzugskosten für die Hinreise. 
Die Mannschaften werden regimenterweise im Regiments-Stabsquartier gesammelt und 
dem Lehr-Infanterie-Bataillon überwiesen. · 
Bei der Auflösung des Lehr-Infanterie-Bataillons werden die Mannschaften ihren Regimentern 
bz. den einzeln stehenden Bataillonen ab Station Wildpark zugeführt. 
Der hierzu erforderliche Militärfahrschein (Anlage III Muster A der F. Tr. O.) — 
Kontrolzettel mit dem Dienststempel wersehen — ist bis auf Datum, Zahl der Mannschaften und 
Unterschrift vollständig auszufertigen und gleichzeitig mit den unter IV. 5 bekheschneten Papieren 
dem Le dr Infanterier ataillon einzusenden. Dieser Sendung ist für den Mobilmachungsfall ein 
eben solcher Militärfahrschein nach Anlage III Muster A der K. Tr. O. beizufügen. 
Sämmtliche Mannschaften haben, soweit angangig, für die Hin= und Nückreise allgemein die 
Eisenbahn zu benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen mit Militärfahrscheinen 
u versehen. Für die Hinreise sind die Militärfahrscheine bis zur Station Wildpark auszu- 
ertigen. 
  
Die Kosten für den Marsch der Kommandirten zum Lehr-Infanterie-Bataillon werden von 
letzterem gekahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Mannschaften bz. den 
Kommandoführern einen Ausweis über die HKäbe des gezahlten Marschkostenvorschusses mit- 
zugeben, damit diese dem Lehr--Infanterie-Bataillon über die wirklich entstandenen Kosten 
echnung legen können. 
VIII. Geldverpflegung 2c. 
Wegen der Gehalts= und Löhnungs-Gebührnisse 2c. wird auf den besonders zur Tusobe ge- 
langenden Friedens-Verpflegungs-Etat des Lehr-Infanterie-Bataillons verwiesen. Die Offziere 
*) Das Fußmaß der kommandirten Mannschaften ist vom Truppentheil zurückzubehalten.
	        
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