Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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und Mannschaften erhalten Gehalt bz. Löhnung, Garnisonzulage und Naturalverpflegung von 
dem Lehr-Infanterie-Bataillon, und zwar: 
a) die Offiziere vom 1. Oktober des laufenden bis einschließlich 30. September des nächsten 
bg. des hierauf folgenden Jahres, 
b) die Unteroffiziere und Gemeinen (Gefreiten) von dem auf den Zusammentrittstag des 
Lehr-Infanterie-Bataillons folgenden Tage ab bis ausschließlich des Abgangstages, 
I) die als Ersatz für zurückberufene Mannschaften Kommandirten von dem auf den Eintreffe- 
tag beim Lehr. Infanterie-Bataillon folgenden Tage ab. 
Das Lehr--Infanterie-Bataillon zahlt die Pferdegelder für die Hauptleute für September des 
laufenden bis einschließlich August des nächsten bz. des hierauf folgenden Jahres. 
Dem Lehr-Infanterie-Bataillon ist von jedem Aufrücken der Kommandirten in ein höheres 
Gehalt oder in eine höhere Löhnung unter Angabe des Tages, von welchem ab die Zahlung zu 
  
erfolgen hat, sogleich Kenntniß zu geben, ebenso von der Versetzung eines Kommandirten zu 
einem anderen Bateillon. 
Die Höhe der vom 1. Oktober ab einzuhaltenden Gehaltsabzüge: 
a) zur Wittwenkasse, 
b) -Kleiderkasse, 
c) .Regimentsmusikkasse, 
d) für die Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine, 
e) zur Einkommen= und Kommunalsteuer 
ist dem Lehr-Infanterie-Bataillon spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Offiziere mit- 
  
ngdieser Mittheilung sind ferner anzugeben· 
1) bis zu welchem Tage die Hauptleute die Ration von ihrem Truppentheil beziehen werden, 
8) ob das Pferdegeld der Hauptleute in dem monatlichen Betrage von 16,66 A. zur Aus- 
zahlung gelangen oder bei der Kasse angesammelt werden soll, 
h) ob noch weitere Gehaltsabzüge zur Deckung von Pferdegeldvorschüssen einzubehalten sind. 
behal Andere als die voraufgeführten Abzüge werden vom Lehr-Infanterie-Bataillon nicht ein- 
ehalten. 
Die nach der Gehalts ahlung am 1. September in den Truppenkassen vorhandenen Bestände an 
Wittwenkassen= und Heder assenbeiträgen sowie Lebensversicherungsprämien der kommandirten 
Listhiere sind dem La Sfanerte-watzillo bis zum 25. desselben Monats einzusenden. 
5. Na 
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ch Rückkehr der Offiziere zu ihren Truppentheilen werden die unter 3 a bis d bezeichneten, in 
der Kasse des Lehr-Infanterie-Bataillons vorhandenen Gehaltsabzüge und die angesammelten 
Pferdegelder den Truppentheilen überwiesen. 
  
Die etatsmäßigen Pferde der Hauptleute sind zum Lehr-Infanterie-Bataillon und zurück zum 
Truppentheil bis zur Station Wildpark bz. von dieser für Rechnung der Militär-Fonds mit der 
Eisenbahn zu befördern. 
Die Zulagen, welche den Unteroffizieren und Mannschaften aus dem Ersparniß= 2c. Fonds ihrer 
Truppentheile gewährt werden (siehe Bemerkung 2 auf National), zahlt das Lehr-Infanterie- 
Bataillon am Shlu e jedes Monats e Die Erstattung und Einziehung erfolgt wie 
zu IV. 4 angegeben 
geben. 
. Das — ist von ven bezüglichen Bataillonen zu zahlen und zu liquidiren. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. August 1894. 
Nr. 220. 
Anderweite Benennung des Feldartilleric-Schießplatzes Falkenberg. 
Der Feldartillerie-Schießplatz Falkenberg erhält fortan die Bezeichnung: Feldartillerie-Schießplatz Lamsdorf. 
Die bezüglichen Bah aeahe sind hiernach zu berichtigen. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 12/8. 94. A. 4. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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