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r. 234.
Aeuderung in der Beschirrung der Feldartillerie und des Trains.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß bei der Feldartillerie die Anspannung der Vorderpferde
unmittelbar an der Vorderbracke angenommen wird, sowie daß bei den Vorder= und Mittelpferden das
Hinterzeug bei den Stangenpferden der Rückriemen in rtsall kommen. Gleichzeitig ermächtige Ich das
riegsministerium, die Gualthrung dieser abgeänderten Beschirrung für den Train nach Bedarf anzuordnen.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Neues Palais den 23. August 1894.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegeministerium. Berlin den 18. September 1894.
Vorstehende Allerböchste Rabinete: Ordre wird hierdurch mit nachstehenden Bestimmungen zur
Kenntniß der Armee gebracht:
Zeichnungen der hinzutretenden Geschirrstücke, Bezeichnung der künftig fortfallenden Theile sowie
Umänderungsanleitungen werden den Generalkommandos demnächst zugehen.
2. gic der Bereitstellung 2c. der neuen Beschirrung für die Feldartillerie folgt besondere
estimmung.
Im Auftrage.
No. 413/8. 94. A. 4. v. Goßler.
Nr. 235.
Anderweitige Benennung des Ostpreußischen Dragoner-Regiments Nr. 10.
Ich bestimme, daß das Ostpreußische Dragoner-Regiment Nr. 10 zu Ehren seines erhabenen Chefs, des
Königs Albert von Sachsen Majestät, fortan die Benennung „Dragoner-Regiment König Albert von Sachsen
(Ostpreußisches) Nr. 10 zu führen und auf den Epaulettes und Achselstücken beziehungsweise Schulterklappen der
Offiziere und Mannschaften den bezüglichen Namenszug zu tragen hat. Das Kriegsministerium hat Mir
Proben zu letzterem vorzulegen. An das Generalkommando des I. Armeekorps habe Ich entsprechend verfügt.
Königsberg i. Pr. den 5. September 1894.
Wilhelm.
„# Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegeministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 25. September 1894.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete- Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Wegen der Proben bleibt weitere Mittheilung vorbehalten.
No. 579/. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 21. September 1894.
Nr. 236.
Armeemärsche.
Von den mit Genehmigung Seiner Masestät dee BRaisere und Rönige unter die Zahl der Armee-
märsche aufgenommenen, den betreffenden Truppentheilen 2c. bereits in je einem Exemplar unentgeltlich über-
wiesenen Märschen, und zwar: