Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

Kriegsministerium. Berlin den 17. September 1894. 
Nr. 240. 
Leitfaden, betreffend den Karabiner 88, das Gewehr 91 und deren Munition. 
Der vorbezeichnete Leitfaden ist neu gedruckt worden und wird den Behörden und Truppentheilen in der 
nöthigen Anzahl, soweit erforderlich mit Vertheilungsplan, zugesandt werden. 
Der bisherige Leitfaden, betreffend den Karabiner 8 2c. — Nr. 276 des Druckvorschriften-Etats — 
tritt außer Kraft; der neue Leitfaden erhält die Nr. 440 im Druckvorschriften-Etat. 
Die Königliche Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW.12, Kochstr. 68—70, 
liefert den Leitfaden bei Bestellungen aus der Armee zum Preise von 20 Pf. für das geheftete und 30 Pf. 
für das kartonirte Exemplar — in Pappband mit Leinwandrücken. 
Im Auftrage. 
No. 33 3/9. 94. A. 2. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 18. September 1894. 
Nr. 241. 
Berichtigung der Geschäftseintheilung der Landwehrbezirke I—IV Berlin. 
Unter Bezugnahme auf den kriegsministeriellen Erlaß vom 16. November 1893 — Armee-Verordnungs-Blatt 
S. 283 ff. — wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die Kontrolabtheilung I des Bezirks- 
kommandos III Berlin (Kontrole der Gardemannschaften) vom 1. Oktober d. J. ab von Luisenufer Nr. 17 S. 
nach Feldzeugmeisterstraße Nr. 7 NW. verlegt wird. Die dem Erlaß beigegebene Geschäftseintheilung der 
Landwehrbezirke IIV Berlin ist unter Bemerkung 3 entsprechend zu berichtigen. 
Im Auftrage. 
No. 53⅝%. 94. A. 1. v. Goßler. 
3 
  
Kriegsministerium. Berlin den 14. September 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 242. 
Ausgabe eines neuen Preisverzeichnisses über brikate der Feuerwerks-Laboratorien zu Spandan und 
iegburg. 
Das genannte Preisverzeichniß, welches mit dem 1. Oktober d. J. in Kraft tritt, wird den Kommando- 
behörden r2c. demnächst in der erforderlichen Anzahl zugehen. 
Im Druckvorschriften-Etat ist das neue Preisverzeichniß unter Ifd. Nr. 437 nachzutragen. 
Das bisherige Preisverzeichniß über Fabrikate des Feuerwerks-Laboratoriums zu Spandau, gültig 
vom 1. Januar 1889 ab, tritt mit dem 1. Oktober d. J. außer Kraft. 
Die lfd. Nr. 242 des Druckvorschriften-Etats ist zu streichen. 
In Vertretung. 
No. 746/8. 94. A. 7. Welter. 
Kriegsministerium. Berlin den 17. September 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 243. 
Ausgabe der Sondervorschrift: „Die lange 15 cm Kanone“. 
Die genannte Vorschrift, welche im Druckvorschriften-Etat die Nr. 441 erhält, wird den in Betracht kommenden 
Stellen zugehen. 
In Vertretung. 
No. 287/9. 94. A. 5. Welter.
	        
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