Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Kriegsministerium. Berlin den 11. Oktober 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 258. 
Festsetzung der Zahl der aufteretatsmäßigen Vizefeldwebel bz. Vizewachtmeister. 
De Wabld der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel bz. Vizewachtmeister beträgt vom 1. November 1894 ab bis 
auf Weiteres: 
a) bei der Infanterie und den Jägern rc. des 
Gardekorps böchstene 1156, 
, III., V., VII., ix. und XVII. Armeekorps höchstens je 100, 
n IV., vl1 ., XV. und XVI. Armeckorps böhstens ¾ 59096, 
XI. Armeekorps höchstens . ....... 148, 
XIV. Armeekorps höchste ns 112; 
hierbei sind für jedes Infanterie-Regiment 12 und für die Jäger- cc. Bataillone je 4 Stellen 
zum Ansatz gebracht; 
b) bei d Zedartileie. 
s XI. Armeekorps höchstsss. 999, 
n - übrigen Armeekorps höchstense r„ 
e) bei der Fußartclletce höchstens 
5, . sind für jedes Feldartillerie-Regiment bz. für jedes Fußartillerie- Vrtainshh- 3 Stellen 
ere ad 
Die Zahl der außerctatsmäfigen ireseldreebel bz. Vizewa tmeister bei den Pionieren, dem Train 
und den Unteroffizierschulen bleibt bis auf Weiteres die in dem Erlaß vom 5. September 1893 — Armee- 
Verordnungs-Blatt Seite 239 — festgesetzte. 
Wegen Einrangirung der überzählig werdenden außeretatsmäßigen Vizefeldwebel bz. Vizewachtmeister 
wird auf Ziffer I zu 9 des Erlasses vom 14. März 1889 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 68/69 — hin- 
gewiesen. Bis die Einrangirung durchgeführt ist, assn% innerhalb jedes Armeekorps vom Bekanntwerden 
Horliexarden Erlasses ab Neuernennungen von außeretatsmäßigen Vizefeldwebeln bz. Vizewachtmeistern der 
betreffenden Waffen nicht erfolgen. 
No. 204/10. 94. A. 1. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 12. Oktober 1894. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 259. 
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Schnellzügen. 
NRastere Verzeichnß Prrienigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte für die 
Dauer des mit dem 1. v. M. in Kraft getretenen Winterfahrplans auf Militärfahrkarten befördert werden 
können, wird mit eun Vemerien“ zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Seite 183/185 des diesjährigen 
Armee-Verordnungs-Blatts abtrdkuce ezügliche Verzeichniß hierdurch außer Kraft tritt. 
In Vertretung. 
No. 35 1/10. 94. B. 3. Erfling.
	        
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