Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

Armee- Verordnungs- Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
28. Jahrgang. Herlin den 31. Gktober 1894. Nr. 25. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: —““e bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Exredltion- Kochstraße 6 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern deeses, Blottes; der Preis derselben richtet 7 nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Eten wird dabei mit 20 4 ber rechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten r*— Ssengeiehe Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 10 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 261. 
Ehrengerichtliche Verhältnisse der à la suite von Regimentern, stehenden, im Etat von Austalten und 
Behörden befindlichen Offiziere. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß Offiziere, welche à la suite ihrer Truppentheile sichen 
und sich im Etat von Behörden und Anstalten befinden, im Sinne des Schlußsatzes der ffer 1 des §S. 6 
der Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im Preußischen Heere vom 2. Mai 1874 nicht als Mit- 
Hider derjenigen Offizierkorps, deren Uniform sie tragen, zu betrachten siv, sondern ia,s an dieselben die 
estimmung des §. 10 Absatz 2 der Verordnung Anwendung zu finden hat. 
Berlin den 13. Oktober 1894. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin ven 20. Oktober 1894. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 450/10. 94. C. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 20. Oktober 1894. 
Nr. 262. 
Ansgabe einer neuen Schießvorschrift für den Train. 
Durch Allerhöchste Rabinete Ordre vom 23. August 1894 ist eine neue Schießvorschrift für den Train 
zufeint worden. Die erforderlichen Abdrücke werden den Kommandobehörden 2c. seitens ver Druckvot- 
a ri zeerwn s. Z. übersandt werden. 
die neue Gnsheif ft, welche die Nr. 446 des Druckvorschriften-Etats erhält, tritt die ebendaselbst 
unter Nr. 7 Stufgeführte bisherige Schießorschrit für den Train außer Kraft. 
Schießvorschrift lchein im Ber age der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & 
Sohn, Berhn 8W., Kochstraße 68 5—9/1 Fn —n unmittelbarer Bestellung aus der Arm 
gehefte 
*5 Pf. gebelte.) bas Süück. 
No. 182/10. 94. A. 4. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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