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Die Vereine haben zum 15. Dezember jedes Jahres der Orts-Polizeibehörde Listen einzureichen,
aus welchen für jedes einzelne Mitglied hervorgehen muß: Name, Stand, Wohnung jedes
Mitgliedes, Zahl seiner Militärbrieftauben und Lage des Taubenschlages. Die Orts-Polizeibehörde
erläßt hierauf bis zum 15. Januar des folgenden Jahres die im §. 3 Absatz 2 des Gesetzes vor-
geschriebene Bekanntmachung. 4
Die Orts-Polizeibehörden haben die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften und dieser Ausführungs-
vorschriften seitens der Privatpersonen zu überwachen, insbesondere jeden Mißbrauch des Stempels
zur strafrechtlichen Verfolgung zu bringen. 3
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Kriegsministerium. Berlin den 7. Dezember 1894.
Vorstehendes Gesetz nebst Ausführungsbestimmungen wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Wegen Ausgabe der Stempel bleibt Weiteres vorbehalten.
No. 27/12. 94. A. 6. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 29. November 1894.
Nr. 293.
Ausgabe einer neuen Feldpionier-Vorschrift für die Infanterie.
Die durch Allerhöchste Zabinets-Ordre vom 80. v. Mts. genehmigte neue „Feldpionier-Vorschrift für die
Infanterie“ wird den Kommanvobehörden 2c. in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren nebst Vertheilungs-
plan demnächst unter Umschlag zugehen (siehe Absatz 2 der Bekanntmachung Nr. 121 auf Seite 133 des Armee-
Verordnungs-Blattes für 1893).
Die Vorschrift erscheint im Verlage der Königlichen Lfbuchhardlung von E. S. Mittler & Sohn,
Berlin SW., Kochstraße 68—70, und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet 35 Pfennig,
gebunden 50 Pfennig das Stück.
Im Druckoorschriften-Etat ist die neue Vorschrift unter Nr. 448 nachzutragen.
Die bisherige unter Nr. 282 des Druckvorschriften-Etats geführte Vorschrift tritt außer Kraft.
Im Auftrage.
Nr. 300/11. 904. A. 2. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 1. Dezember 1894.
Nr. 294.
Verlegung des Wohnsitzes des Garnison-Baubeamten von Saarbrücken nach Trier.
Der Wohnsitz des Garnison-Baubeamten in Saarbrücken wird zum 1. April 1895 nach Trier verlegt.
Im Auftrage.
Nro. 2/12. 94. B. 5. Frhr. v. Gemmingen.