Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

— 299 — 
Die Vereine haben zum 15. Dezember jedes Jahres der Orts-Polizeibehörde Listen einzureichen, 
aus welchen für jedes einzelne Mitglied hervorgehen muß: Name, Stand, Wohnung jedes 
Mitgliedes, Zahl seiner Militärbrieftauben und Lage des Taubenschlages. Die Orts-Polizeibehörde 
erläßt hierauf bis zum 15. Januar des folgenden Jahres die im §. 3 Absatz 2 des Gesetzes vor- 
geschriebene Bekanntmachung. 4 
Die Orts-Polizeibehörden haben die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften und dieser Ausführungs- 
vorschriften seitens der Privatpersonen zu überwachen, insbesondere jeden Mißbrauch des Stempels 
zur strafrechtlichen Verfolgung zu bringen. 3 
r* 
Kriegsministerium. Berlin den 7. Dezember 1894. 
Vorstehendes Gesetz nebst Ausführungsbestimmungen wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Wegen Ausgabe der Stempel bleibt Weiteres vorbehalten. 
No. 27/12. 94. A. 6. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 29. November 1894. 
Nr. 293. 
Ausgabe einer neuen Feldpionier-Vorschrift für die Infanterie. 
Die durch Allerhöchste Zabinets-Ordre vom 80. v. Mts. genehmigte neue „Feldpionier-Vorschrift für die 
Infanterie“ wird den Kommanvobehörden 2c. in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren nebst Vertheilungs- 
plan demnächst unter Umschlag zugehen (siehe Absatz 2 der Bekanntmachung Nr. 121 auf Seite 133 des Armee- 
Verordnungs-Blattes für 1893). 
Die Vorschrift erscheint im Verlage der Königlichen Lfbuchhardlung von E. S. Mittler & Sohn, 
Berlin SW., Kochstraße 68—70, und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet 35 Pfennig, 
gebunden 50 Pfennig das Stück. 
Im Druckoorschriften-Etat ist die neue Vorschrift unter Nr. 448 nachzutragen. 
Die bisherige unter Nr. 282 des Druckvorschriften-Etats geführte Vorschrift tritt außer Kraft. 
Im Auftrage. 
Nr. 300/11. 904. A. 2. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 1. Dezember 1894. 
Nr. 294. 
Verlegung des Wohnsitzes des Garnison-Baubeamten von Saarbrücken nach Trier. 
Der Wohnsitz des Garnison-Baubeamten in Saarbrücken wird zum 1. April 1895 nach Trier verlegt. 
Im Auftrage. 
Nro. 2/12. 94. B. 5. Frhr. v. Gemmingen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.