Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
2S. Jahrgang. Gerlin den 1. Februar 1894. Nr. 3.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 K berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.&. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Januar 1894.
Nr. 13.
Nachtrag zur Schießvorschrift für die Infanterie.
I. Mit Genehmigung Seiner Miajestaär dee Kaisere und Rönigs gelangt ein die Bestimmungen über
Schießauszeichnungen enthaltender Nachtrag zur Schießvorschrift für die Infanterie zur Verausgabung.
Derselbe der letzteren Vorschrift anzufügen. Bezüglich der für die Jäger und Schützen, die Pioniere
und Eisenbahntruppen erforderlichen Abänderungen des Nachtrages wird weitere Mittheilung nachfolgen.
I. Die Schießvorschrift für die Infanterie ist in nachstehender Weise zu berichtigen:
1. Das Inhalts-Verzeichniß erhält auf Seite 8 zwischen den Zeilen „Anlage 2c." und „Anhang I 2c.“
die neue Zeile „Nachtrag: Schießauszeichnungen.“
2 In Nr. 32 Seite 27 ist in der Ziffer 4 zwischen den Worten „Preisschießen“ und „für“ ein-
zuschalten „(Nachtrag)“. Der Jiffer ist hinzuzufügen „für jeden Mann 3 Patronen,“.
3. In derselben Nr. ist auf Seite 28 in der 17. Zeile zwischen den Worten „etwaigen“ und
„Preisschießen“ das Wort „ferneren“ einzuschalten.
4. In Nr. 209 Seite 113 ist der 7. Zeile der Nr. hinzuzufügen „.und Schützenabzeichen,“.
5. Im Muster 2 lautet auf Seite 118 die letzte Zeile „4. Erwerbung von Schützenabzeichen:“.
Die Anmerkung ist zu streichen.
6. Im Muster 3 ist auf Seite 122 unter der 21. Zeile einzuschalten:
„II. Schützenabzeichen haben erhalten:"
Die bisherigen Abschnitte II. „Das gefechtsmäßige Einzeischießen“ und III. „Sonstige Be-
merkungen des Kompagnieführers 2c.“ erhalten die Bezeichnungen „III.“ bz. „IV.“.
III. Bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn kann der Nachtrag zur Schieß-
vorschrift für die Infanterie bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise von 5 Pf. für das
Exemplar käuflich bezogen werden.
No. 542/1. 94. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.