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Bezirk Sitz Der Beisitzer Der Stellvertreter
4 Name und Amts- Name und Amts-
— des Schiedsgerichts Charakter bz. Wohnort Charakter bz. Wohnort
* Beschäftigung Beschäftigung
VIIArmeekorps] Münster . Belsitzer: 1. Stellvertreter:
i. W. Arbeiter Kaspar Tosephs] Paderborn
Wie bisher bei dem Proviantamt)
2. Stellvertreter:
Wie bisher
11X. ArmeekorpsFHannover 2. Beisitzer 1. Stellvertreter:
Proviantamts-Kontroleur Hannover
Wie bisher Semerau
2. Stellverlreter
Wie bisher
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht.
No. 349/I. 94. A. 7. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 14. Februar 1894.
Nr. 29.
6 Ausgabe des Entwurfs zur Kassenordnung für die Truppen.
1. Mittelst Allerhöchster Kabinete-Ordre vom 1. Februar d. J. ist genehmigt worden, daß das Reglement
über das Kassenwesen bei den Truppen vom 28. Januar 1841 am 1. April 1894 außer Kraft tritt und
daß von diesem Tage ab bis auf Weiteres der Entwurf einer Kassenordnung bei sämmtlichen Truppen
versuchsweise zur Einführung gelangt. Der beim Gardekorps, III. und VIII. Armeekorps zur Zeit gültige
Entwurf zu einer Kassenordnung sowie die Bestimmungen, betreffend die vierteljährliche Rechnungslegung
bei den Truppen dieser Armeekorps, treten am 1. April d. I. gleichfalls außer Anwendung.
2. Der neue Entwurf findet ohne Weiteres auch Anwendung auf die Offizier-Reitschule, die Kavallerie-
Unteroffizierschule, die Lehrabtheilungen der Feldartillerie-Schießschule, das Lehrbataillon der Sußartlleri
Schießschule, die Versuchskompagnie der Artillerie-Prüfungs-Kommission, die Luftschiffer-Abtheilung und
die Schloßgarde-Kompagnie. Bei allen übrigen Instituten und Anstalten bleiben die für sie bestehenden
besonderen Kassenvorschriften bis zur Abänderung in Kraft.
3. Die Versendung des Entwurfs wird seitens der Druckvorschriften-Verwaltung des Kriegsministeriums unter
Umschlag erfolgen. Derselbe wird auch von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
Kochstraße 68.— 70 hier, für unmittelbar aus der Arme zugehende Bestellungen zum Preise von 90 Pf.
für das geheftete und 1.K. 10 Pf. für das gebundene Exemplar vorräthig gehalten.
- Der Entwurf erhält im Druckvorschriften-Etat die Nr. 414. In letzterem ist die Vorschrift Nr. 2
zu sireichen.
4. Ueber die Rechnungslegung werden Bestimmungen noch nachfolgen.
No. 362/2. 94. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.