*Ei
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Bis zum 10. Okto
mit Zubehör M/87,
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in 2 Rahmen,
nebst Zubehör, darunter rothe Tuchleisten zum
und zwei Kniefelle und zwei Paar Trommelstöcke für
Fettbüchse, Wischstrick, sowie die vorderen Patrontaschen
der Hauptleute und Lazarethgehülfen in Wegfall.)
ebem von Spielleuten und Offizierburschen — ist ein
einer
Für jeden im September t Stamm eintreffenden Gemeinen
(Gefreiten) und jeden bis Ende Februar eintreffenden Ersatzmann ist außerdem noch für die
nächstjährige Uebungszeit erforderlich:
1 neue Feldmütze,
1 neuer Waffenrock,
1 neue Tuchhose und
1 Waffenrocksbesatz mit Einlage zum Besetzen des Sonntagsrockes; das Aufnähelohn von
25 Pf. wird vom Lehr-Infanterie-Bataillon in derselben Weise, wie das Sohlenaufnähegeld
(siehe IV. 4) eingezogen. Die vorbezeichneten Bekleidungsstücke für die beim Stamm
verbleibenden Mannschaften und die für dieselben nach Ziffer V. 1 erforderlichen Klein-
Bekleidungsstücke sind bis zum 10. Oktober dem Lehr-Infanterie-Bataillon gemäß
Ziffer VI. 4 zu übersenden, wogegen die Uebersendung der gleichnamigen Sachen für
die neu eintreffenden Stamm= und die Ersaß-Manntaten gleich mit den übrigen
Belledungest en zu erlgen hat.
er sind dem Lehr-Infanterie-Bataillon für die zurückbehaltenen Unteroffiziere
außer den zu 3 bezeichneten Stücken 2c. die nach Ziffer V. 1 für Stommmannschaften erfor-
derlichen Klein-Bekleidungsstücke zu übersenden. Außerdem am I. April 2 Paar Lederhandschuhe
und 1 Schirmmütze.
. Sämmtliche Stücke müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden
Kommandirten versehen sein.
Der etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken ist auf Erfordern dem
Lehr-Infanterie-Bataillon durch die Regimenter (nicht durch die Kompagnien) zu übersenden.*)
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Anfragen der Truppentheile an das Lehr-Infanterie-Bataillon über das Vorhandensein und die
*7 rauchbarkeit der Waffen der zu demselben kommandirten Mannschaften haben nicht statt-
zufinden.
VI. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke.
Die Unteroffiziere und Gemeinen (Gefreiten) nehmen ihre Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke
mit Ausnahme von
1 Waffenrock,
1 Tuchhose,
1 weißleinenen Hose,
*) Das Fußmaß der kommandirten Mannschaften ist vom Truppentheil zurückzubehalten.