Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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Armee-Verordnungo-latt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
30. Jahrgang. Berlin den 21. Februar 7. 1896. Nr. 5. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 65. 68. 
Der viertellährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 X. Abonnirt kann werden: eberhals bei den den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 
  
  
  
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern Dieses, Blattes; der Preig derselben richtet 166 nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Cxpedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Alten Leigsaete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 33. 
VBerordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 16. August 1876, betressend die Kantionen der 
bei der Militär= und der Marineverwaltung angestellten Beamten. Vom 29. Jannar 1896. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Raiser, RZônig von Dreußen 2c. 
verordnen auf *. des §. 3 des Gesetzes vom 2. Juni 1869, betreffend die Kautionen der Bundesbeamten 
(Bundes-Gesetzbl. S. 161), nach Einvernehmen mit dem Bundesrath, im Namen des Reichs, was folgt: 
8. 1. 
Der §. 1 der Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und der Marineverwaltung 
angestellten Beamten, vom 16. August 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 179) erhält unter Abschnitt I. A nach- 
seezende Abänderungen und Ergänzungen: 
Der Ziffer 11 ist folzende Fassung zu geben: 
a) Kadettenanstalt 
Rendanten, außerdem: 
bei der Haupt-Kadettenanstalt: 
Hausinspektoren und der Kassendiener, 
erner: 
die mit Beamteneigenschaft zur Zeit noch vorhandenen Kompagnieverwalter; 
bei den übrigen Kadettenhäusern: 
die mit Beamteneigenschaft zur Zeit noch vorhandenen Haus= und Kompagnie- 
rwalter 
bei ben Kodettenkorps in Dresden: 
Inmmi#emtursuet stent. 
Ziffer 11R ist für Sspeltor“, 
k6 und Inspekt 
u setzen. 
8. 2. 
Der §. 2 Abschnitt I. A derselben Verordnung wird, wie folgt, abgeändert und ergänzt: 
118 lautet nunmehr: 
a) Kadettenanstalten: 
aa) für den Rendanten der Haupt-Kadettenanstallt. 9000 M, 
bb) für die Rendanten bei den übrigen Kadettenhäusern 6300 = 
ec) für die Hausinspektoren bei der Haupt-Kadeltenanstalt .. 900 -