Kriereministerium. 81 Berlin den 25. März 1896.
Verkaufspreis der neuen G ison-Verwaltungsord
D Werlaufspreis der neuen Garnison- Verwaltungsordnung (Ziffer 4 des Erlasses vom 4. März 1896 —
Bl. S. 58) beträgt 2.4. für das geheftete und 2.K. 25 Pf. für das eingebundene Exemplar.
Im Aufrraage.
No. 883,3. 96. B. 4. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegeministerium. Berlin den 28. März 1896.
Nr. 82.
Ansgabe der neuen Verwaltungs- Vorschrift für das Material der Feldartillerie.
Die vorbezeichnete Vorschrift ist neu gedruckt worden und wird den betheiligten Dienststellen demnächst unter
Umschlag
a n tritt mit dem 1. April 1896 in Kraft und erhält im Druckvorschriften-Etat die
Nummer 486
Sie erscheint im Verlage der Königlichen Dofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
Berlin s 2 68 —71 und koslet bei unmittelbarer 56 aus der Armee das Exemplar:
Di ge *t (Pappband mit Leinwandrücken) 60 Pf.
Die im Druckvorschriften-Etat unter Nr. 166 aufgeführte Vorschrift für die Verwallung des
Materials der Feldartillerie 2c. vom 3. Dezember 1887 tritt mit Ende März 1896 außer Kraft.
Im Auftrage.
No. 311/3. 96. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen.
Kiegeministerium. Berlin den 23. März 1896.
Allgemeines RKriegs-Departement.
Nr. 83.
Ersatz der Fahrer bei der Fußartillerie-Schießschule.
Als Ersa für die im laufenden Jahre von der Außarlerie-Fälshure zu ihren früheren Truppentheilen
zurücktretenden Fahrer der Feldartillerie aus dem ereiche des V. bis XI., XIV. und XV. Armeekorps haben
je 1 Fahrer der Jahresklasse 1895 zu stellen
die Generalkommandos des bkeieme, I. bis IV. Armeekorps zum 5. Mait d. J (Eintreffetag)
und die Ogherglonwandos des V., VI., XVI. und XVII. Armeekorps zum 1. Juni d. J —(Fntressetag).
Die Uüberwesungspapiere der Ersotzmannschaften sind der Fustartillerie Schießfschule acht Tage vor
der Versetzung zuzusende
on den abgebenden Truppentheilen sind die Fahrer bis einschließlich der Eintreffetage zu verpflegen.
No. 138/3. 96. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 23. März 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 84.
Ausgabe einer neuen Ansrüstungs-Nachweisung für die Stäbe der Feldartillerie.
Die vorbezeichnete Ausrüstungs-Nachweisung ist neu gedruckt worden und wird den Kommando= 2c. Behörden
in der ererderchen Anzahl unter Umschlag zugehen.
Sie ethält im Druckvorschriften-Etat die Nr.
Die gleichnamige, seither im versbhez rer Nat unter Nr. 401 aufgeführte Ausrüstungs-Nach-
weisung vom Jahre 1893 wird hierdurch außer Kraft gesetzt.
No. 312/2. 96. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen.