C. für Fourage:
1. für die leichte Monatsration 27 4— . . 118, 119, 124,
2. für die mittlere Monatsration. 28= 50 (55 1, 110, 131
3. für die Monatsration der leichten Garde-Kavallerie. 20— (rmn «
4. für die schwere Monatsration 30 —
5. für die Monatsration nicht vorhandener ziatemßihe Ofinerofode 25 — 6. 125 a. a. O.
6. für die Monatsration der Pferde der Landgendarmerie 27 —
7. bei einzelnen Fouragetheilen:
ir kg Hafer 6 74 --
für 50 kg Hen# .... 2239
für 50 kg Stroh. . 98
II. In den Bergütungepreifen. liegen an Wirthschaftskosten:
a) bei Brot und Brotgeld 20 %
b) ber Rationen, Kentiensheile und Rationsvergütungsgeldern. 10 %
der Preise zu A. un d
No. 595/3. 96. B. 2. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 26. März 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 88.
Geldeinnahmebescheinigungen über die von den Artilleriedepots an die Truppen 2c. gegen Bezahlung
abgegebenen Gegenstände und Materialien.
Die Einnahmebescheinigungen über Geldbeträge für die von den Artilleriedepots an die Truppen 2c. gegen
Bezahlung abgegebenen Gegenstände und Materialien sind in allen Fällen seitens der die Zahlung leistenden
Truppen= 2c. Kasse dem bezüglichen Artilleriedepot durch Vermittelung derjenigen Korps-Intendantur zuzustellen,
welche bei dem Kassen= und Rechnungswesen des betreffenden Artilleriedepots betheiligt ist (vergl. Beilage 1
zur Vorschrift für die Verwaltung der Artilleriedepots).
Die Korps-Intendanturen baben! die zu „ hee Geldbeträge zu ihren Kontrolen zu ver-
merken und demnächst bei Eingan jahres-F se der Artilleriedepots zu prüfen, daß
die Vereinnahmung richtig stallgesunden hat.
No. 47/12. 95. A. 5. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 27. März 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 89.
Ausgabe der Ausrüstungs-Nachweisung für eine Munitions-Verwaltung.
Die vorbezeichnete Ausrüstungs-Nachweisung ist neu aufgestellt worden und wird den betheiligten Dienst-
stellen — seowen erforderlich mit Taftheilung splan — unter Umschlag zugehen.
Die Ausrüstungs-Nachweisung erhält im Druckvorschriften-Etat die Nr. 483. Die in diesem Etat
unter Nr. 443 aufgeführte Ausrüstungs-Nachweisung für ein Haupt-Munitionsdepot tritt mit dem 1. April
1896 außer Kraft.
No. 313/3. 96. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen.