Kriegsministerium. Berlin den 16. Juni 1896.
Nr. 153.
Preußisches Stempelsteuergesetz.
Der in dem Erlaß vom 28. März 1896 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 111 — in Aussicht
gestellte Abdruck des Preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 nebst Ausführungsbestimmungen
vom 19. Februar 1896 ist in dem Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
Berlin SW., Kochstraße 68—71, erschienen und koslet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet
45 Pf., gebunden 60 Pf. das Stück.
Auf die im §. 16e des Gesetzes enthaltene Vorschrift, wonach
bei den von der Heeresverwaltung mit Privatpersonen abgeschlossenen Verträgen und Verhandlungen
über Lieferungen, Werkverdingungen und sonstige Leistungen, die erst im Falle einer Mobilmachung
zur Ausführung kommen sollen, die Versteuerung binnen zwei Wochen nach Eintritt der
Mobilmachung bewirkt sein muß,
wird besonders aufmerksam gemacht.
No. 187/6. 96. B. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. — — Berlin den 13. Juni 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 154.
Revolvertrichter.
Es ist ein besonderer Reinigungstrichter für Revolver konstruirt worden.
Jedem mit Revolver 79 oder 83 als Schußwaffe oder Lehrmittel ausgerüsteten Truppentheil 2c. wird
von der Gewehrfabrik Erfurt ein Probe-Revolvertrichter unentgeltlich überwiesen werden. Die Beschaffung
der erforderlichen derartigen Trichter wird den Truppen 2c. überlassen.
No. 717/5. 96. A. 2. Frhr. v. Falken hausen.
Kriegsministerium. Berlin den 17. Juni 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 155.
Ausgabe einer neuen Schußtafel 2c.
Die Schußtafel Nr. 104 für die kurze 15 cm Kanone mit 15 cm Granaten C/88 2c. zum Sammelheft der
Schußtafeln und die gleichnamige Gebrauchsschußtafel sind im Druck erschienen und werden den betheiligter
Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von Abdrücken unter Umschlag zugehen.
Gleichzeitig werden hiermit die Schußtafel Nr. 10b für die kurze 15,em Kanone mit 15m Granaten
C/80 2c. zum Sammelheft der Schußtafeln und die gleichnamige Gebrauchsschußtafel — Berlin 1890 —
außer Kraft gesetzt.
No. 263/6. 96. A. 5. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Verlin den 19. Juni 1896.
Medizinal-Abtheilung.
für das militärärztliche Bildungswesen zu Berlin vom 15. April
Die genannten Bestimmungen werden den in Betracht kommenden Dienststellen in der erforderlichen Anzahl
zugehen. Dieselben erhalten im Druckoorschriften-Etat die Nr. 496.
zer n De in diesem Etat unter Nr. 450 aufgeführten bisherigen Bestimmungen u. s. w. treten hierdurch
außer Kraft.
Bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee werden die neuen Bestimmungen von der Königlichen
Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—71, zum Preise von 5 Wenung
für das geheftete und 15 Pfennig für das einfach gebundene Exemplar geliefert.
No. 967/6. 96. M. A. v. Coler.
156.
Ausgabe neuer Bestimmungen über die Aufnahme von Studirenden in die Haiser. Withelms-Akademie