Die Antwort Serbiens vom 25. Juli 1914. 13
2. Die Regierung besitzt keinerlei Beweise dafür, und
auch die Note der k. und k. Regierung liefert ihr keine sol-
chen, daß der Verein „Narodna Odbrana“ und andere ähn-
liche Gesellschaften bis zum heutigen Tage durch eines ihrer
Mitglieder irgendwelche verbrecherische Handlungen dieser
Art begangen hätten. Nichtsdestoweniger wird die König-
liche Regierung die Forderung der k. und k. Regierung an-
nehmen und die Gesellschaft „Narodna Odbrana“ sowie
jede Gesellschaft, die gegen Osterreich-Ungarn wirken sollte,
auflösen!.
wünschten also einen bestimmten Erfolg auf diesem Gebiete sicher-
gestellt zu wissen.
Statt dessen bietet uns Serbien die Erlassung gewisser Gesetze an,
welche als Mittel zu diesem Erfolge dienen sollen, und zwar:
a) ein Gesetz, womit die fraglichen monarchiefeindlichen Preßäußerungen
subjektiv bestraft werden sollen, was uns ganz gleichgültig ist, um
so mehr, als bekanntermaßen die subjektive Verfolgung von Preß-
delikten äußerst selten möglich ist und bei einer entsprechend laxen
Behandlung eines solchen Gesetzes auch die wenigen Fälle dieser
Artt nicht zur Bestrafung kommen würden; also ein Vorschlag, der
unserer Forderung in keiner Weise entgegenkommt, daher uns nicht
die geringste Garantte für den von uns gewünschten Erfolg bietet;
b) ein Nachtragsgesetz zu Artikel XXII der Konstitution, daß die Konsis-
kation gestattet würde — ein Vorschlag, der uns gleichfalls nicht
befriedigen kann, da der Bestand eines solchen Gesetzes in Serbien
uns nichts nützt, sondern nur die Verpflichtung der Regierung, es
auch anzuwenden, was uns aber nicht versprochen wird.
Diese Vorschläge sind also vollkommen unbefriedigend — dies um so
mehr, als sie auch in der Richtung evasiv sind, daß uns nicht gesagt wird,
innerhalb welcher Frist diese Gesetze erlassen würden, und daß im Falle
der Ablehnung der Gesetzesvorlagen durch die Skupschtina — von der
cventuellen Demission der Regierung abgesehen — alles beim alten bliebe.
1 Die monarchiefeindliche Propaganda der „Narodna Odbrana“ und
der ihr affiltierten Vereine erfüllt in Serbien das ganze öffentliche Leben;
es ist daher eine ganz unzulässige Reserve, wenn die serbische Negierung
behauptet, daß ihr darüber nichts bekannt ist.
Ganz abgesehen davon, ist die von uns aufgestellte Forderung nicht
zur Gänze erfüllt, da wir Üüberdies verlangt haben:
die Propagandamittel dieser Gesellschaften zu konfiszieren;
die Neubildung der aufgelösten Gesellschaften unter anderem Na-
men und in anderer Gestalt zu verhindern.