339
errichteten Arbeitsnachweise sind bis jetzt ziemlich
minimal gewesen. In der Hauptsache liegt dies
daran, daß bei eintretender sinkender Konjunktur
die Arbeitgeber den Arbeitsnachweis überhaupt
nicht in Anspruch zu nehmen brauchen, weil dann
das Angebot ein überaus großes ist. Auch die
Arbeitsnachweise der christlichen Gewerkschaften,
sowie der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine haben
nicht den erhofften Erfolg gehabt. Die paritä-
Arbeitsvertrag — Archiv.
340
tätischen A. (1906); Die bestehenden Einrichtungen
zur Versicherung gegen die Folgen der Arbeitslosig=
keit im Ausland u. im Deutschen Reich. Teil 2:
Der Stand der gemeinnützigen Arbeitsvermittlung
öffentlicher u. privater Verbände im Deutschen
Reich (Denkschrift, hrsg. vom Kais. Statist. Amt,
1906); Lauer, Die Praxis des öffentl. A. (1908).
[M. Wagner.)
Arbeitsvertrag s. Dienstvertrag.
tischen Facharbeitsnachweise lehnen sich ent-
weder an kommunale Arbeitsnachweise an oder Arbitrage s. Börse, Wechsel.
bestehen ganz selbständig, wie der Arbeitsnachweis Archiv, lat. archivum oder archium, griech.
der Brauer in Berlin und die Arbeitsnachweise 309%10% ist sowohl die Bezeichnung für den Ort
der deutschen Buchdruckertarifgemeinschaft. als auch für die Sammlung der Archivalien,
Die kaufmännische Stellenvermittlung liegt welche dort aufbewahrt werden. Schon in der
in der Hauptsache in den Händen der verschiedenen Art, wie sich das Archiv als Sammelort aller
Organisationen der Handlungsgehilfen. Bis jetzt wichtigen Dokumente, welche sowohl das vielseitige
gibt es einen Arbeitgebernachweis im Handels= Staatsleben als auch das beschränktere Interesse
gewerbe noch nicht. Die persönliche Empfehlung des Privaten betreffen, entwickelt hat, liegt die
spielt erfahrungsgemäß im Handelsgewerbe eine Schwierigkeit einer deckenden Erklärung des Wortes
derart wichtige Rolle, daß fast 60 % aller neu be-Archiv. Das Archiv im Sinn der Jetztzeit ist
setzten Stellen ohne den organisierten Arbeits= eine Sammlung von Schriftstücken — zu denen
nachweis vermittelt werden. auch Siegel und Siegelstempel zu rechnen sind,
Die landwirtschaftlichen Arbeitsnach= auch Drucksachen, aber wohl nur dann, wenn sie,
weise sind, was Organisation und Tätigkeit an- als Manuskript gedruckt, an Stelle des Schrift-
belangt, unter dem Gesichtspunkt zu beurteilen, stücks treten —, welche, hauptsächlich amtlichen
daß wir in Deutschland einen tatsächlichen Mangel Charakters, geschichtlichen oder rechtlichen Inhalts,
an landwirtschaftlichen Arbeitern aufzuweisen ha= der Vergangenheit angehören (auch der zunächst
ben. Die landwirtschaftlichen Arbeitsnachweise liegenden, wenn ein Akt damit abgeschlossen ist), und
müssen es daher als eine ihrer Hauptaufgaben an= der Gegenwart bzw. der Zukunft als Belege, als
sehen, ausländische Arbeitskräfte heranzuziehen. Quellen zur Beweisführung dienen. Hiernach ist
Neben den vorerwähnten hauptsächlichsten Ar= unter Archivalien alles zu verstehen, was unter den
beitsnachweisarten kommen noch in Betracht die Begriff Urkunde fällt in Original oder Abschrift,
gemeinnützigen, charitativen Arbeitsnachweise, die also urkundliche Ausfertigung von Käufen und
Arbeitsvermittlung der Herbergen, der Natural. Verkäufen, Privilegien, Belehnungen, Verlei-
verpflegungsstationen und Arbeiterkolonien, die hungen, Schenkungen, Stiftungen usw.; aber auch
Arbeitsvermittlung von Reservisten, die Arbeits= Kopialbücher, welche beglaubigte und unbeglau-
vermittlung von Rekonvaleszenten und minder bigte Abschriften von Urkunden enthalten; so-
Leistungsfähigen sowie die Arbeitsvermittlung für dann Urbarien, Grund-, Sal-, Lagerbücher, hi-
entlassene Strafgefangene. storische Denkmäler des Erwerbs und der Ver-
Um zu illustrieren, welche Tätigkeit die Arbeits= äußerung, wohin besonders die alten Kloster-
nachweise entfalteten, sei hier angeführt, daß z. B. traditionsbücher, welche vielfältig die Stelle der
für das Jahr 1904 von den öffentlichen allgemeinen Urkunden vertreten, zu rechnen sind; ferner ab-
Arbeitsnachweisen nicht weniger als 550000 ver= geschlossene Akten der Gerichts= und Verwaltungs-
mittelt wurden, von den Arbeitgebernachweisen stellen, die früher allerdings bedeutend weniger
Arbeitszeit s. Normalarbeitstag.
230000, von den Innungsnachweisen 213.0000,
von den Arbeitnehmernachweisen 120 000, von
den paritätischen Facharbeitsnachweisen 51.000,
von den Arbeitsnachweisen der Landwirtschafts-
kammern 50 000, von den kaufmännischen Ar-
beitsnachweisen 25 000.
Literatur. Adler, Art. „A.“ im Handwörter-
buch der Staatswissenschaften 1 (31908); Conrad,
Organisation des A. in Deutschland (1904); Eckert,
Der moderne A. (1902); Jastrow, Sozialpolitik
u. Verwaltungswissenschaft, Bd 1: Arbeitsmarkt,
A. usw. (1902); Möller, Die Zentralisierung des
gewerblichen A. (Schmollers Jahrbuch, Jahrg.
1894); Oldenburg, Die Errichtung kommunaler A.
(Schmollers Jahrbuch, Jahrg. 1895); v. Reitzen-
stein, Der A. (1897); F. St. Neumann, Streik-
politik u. Organisation der gemeinnützigen pari-
umfangreich waren als seit dem allgemeinen Ge-
brauch des Papiers, indem nur das Endergebnis
durch das Pergament der Nachwelt überliefert
wurde. Auch Kriegsakten, Korrespondenzen von
Wichtigkeit, Schriftstücke historischer Persönlich-
keiten, Gutachten amtlicher Körperschaften und
überhaupt Aufsätze solcher Art, Staatsverhand-
lungen, sowohl innere als äußere Angelegenheiten
betreffend, gehören hierhin und nicht minder alle
jene Urkunden und Akten, welche die Interessen
des landesherrlichen Hauses speziell betreffen:
Vorrecht, Rang, Würde, Geburt, Heirat, Sterbe-
jäll usw. — In eingeschränkterem Maß paßt
diese Definition des Staatsarchivs auch auf das
Alcchiv eines jeden Privaten oder einer Korporation,
die in der Lage ist, wichtige auf ihre Rechte, Frei-