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und das Hennebergische Archiv; Sachsen-Weimar
das großherzoglich sächsische Geheime Haupt= und
Staatsarchiv, das großherzoglich sächsische Haus-
archiv, das gemeinschaftliche Hauptarchiv des säch-
sisch-ernestinischen Hauses zu Weimar, 1 Stadt-
archiv zu Jena und 1 Hofgerichtsarchiv daselbst;
Schaumburg-Lippe das fürstliche Staats= und
Hausarchiv; Schwarzburg-Rudolstadt das fürst-
liche Geheime Archiv; Schwarzburg-Sondershausen
das fürstlich Schwarzburg-Sondershausener Lan-
desarchiv; Waldeck das fürstlich Waldecksche Ar-
chiv; Württemberg das königliche Geheime Haus-
und Staatsarchiv zu Stuttgart mit dem königlichen
Staatsfilialarchiv zu Ludwigsburg, 9 fürstliche
bzw. gräfliche Archive und 3 städtische Archive.
Die deutsche Schweiz besitzt zu Bern das Staats-
Zentralarchiv und das schweizerische Bundes-
archiv, sodann 20 Staats= bzw. Kantonsarchive,
8 Kloster= und Stiftsarchive und 8 Gemeinde-
und Stadtarchive. (Zusammengestellt nach C. A.
H. Burkhardt, Hand= und Adreßbuch der deutschen
Archive, 2 Tle, 21887.) Eine besonders ener-
gische Tätigkeit auf archivalischem Gebiet herrscht
zur Zeit dank der Badisch-historischen Kommission
in Baden. Sehr reichhaltige städtische Archive
befinden sich in Preußen, z. B. in Köln, Dortmund,
Frankfurt, Goslar usw. Das an Urkunden reichste
Archiv in Deutschland ist das Münchener Reichs-
archiv, dem sich anschließen die Staatsarchive zu
Koblenz, Karlsruhe, Marburg, Düsseldorf, Han-
nover, Münster u. a.
Wir haben uns mit den letzten Ausführungen
dem Gebiet der Organisation genähert. Wenn eine
allzu straffe Zentralisation ihre Bedenken
hat, so ist dies aber wohl noch mehr der Fall bei
allzu großer Zersplitterung; denn hierdurch kann
sowohl die Verwaltung als auch die Wissenschaft
leiden. Eine für alle Verhältnisse in gleicher
Weise passende Norm läßt sich nicht geben, da
einerseits der Reichtum einzelner Provinzen an
archivalischem Material zu verschieden ist, wie
z. B. die Rheinprovinz zwei reichhaltige Staats-
archive in Koblenz und Düsseldorf hat, anderseits
bei vielfacher Gleichartigkeit derselben doch auch
wesentliche Unterschiede obwalten. Für kleinere
Staaten hat eine Zentralisierung vieles für sich,
wie z. B. Württemberg mit dem Hauptstaatsarchiv
in Stuttgart (Filiale im nahen Ludwigsburg) und
Baden mit dem Generallandesarchiv in Karlsruhe
gute Einrichtungen besitzen. Daß Provinzialarchive
und Privatarchive, auch im weiteren Sinn genom-
men, soviel als möglich zentralisieren, ergibt sich
von selbst.
Was die Organisation der Acrchive an-
belangt, so ist dieselbe eine äußere und eine innere.
In Bezug auf die äußere, das Archivgebäude
und seine baulichen Einrichtungen, hat man bis
zur Jetztzeit vielfach eine Gleichgültigkeit gezeigt,
welche unbegreiflich ist angesichts der großen
Archiv.
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allenfalls als Grund für eine derartige Ver-
nachlässigung Unkenntnis dieser Wichtigkeit und
Bedeutung sowie Unterschätzung der Archiv-
wissenschaft annehmen, wozu noch hie und da
Überhebung einzelner Beamtenkreise über das
Archiv und alles, was damit zusammenhängt,
trat. Dies wird aber in der Gegenwart nicht mehr
angehen. Es gibt noch heute mehr schöne Gefäng-
nisse und prächtige Kasernen als des Gegenstandes
würdig eingerichtete Archive, heute noch Räum-
lichkeiten, Gebäude, zu schlecht für alles andere,
aber gut genug für „alte Akten“. In der Besserung
dieses Mißstandes ist Bayern vorangegangen;
das Reichsarchiv in München ist ein Prachtbau,
nicht der schönen äußeren Architektur wegen, son-
dern mit Bezug auf seine innere Einrichtung.
Auch Stuttgart, Nürnberg, Breslau, Wies-
baden, Straßburg, Düsseldorf, Danzig, Bamberg,
Speyer und ganz besonders Wien haben neue
Archivgebäude erhalten. Unter den Gebäuden der
fürstlichen Archive darf das Hohengollerische zu
Sigmaringen, 1871 erbaut, rühmlich erwähnt
werden. Geschehen muß aber auf diesem Gebiet
noch sehr viel. Die ersten Erfordernisse sind:
Raum, und zwar praktisch eingerichteter Raum,
bei dessen Herstellung der Zweck, dem er dienen
muß, einzig und allein erwogen werden sollte;
sodann Luft, Licht, Trockenheit, Reinlichkeit,
Vorrichtung zur Abhaltung schroffer Temperatur=
wechsel, umsichtige Sicherung gegen Feuersgefahr,
gesunde Arbeitslokale, Diebessicherheit in jeder
Beziehung, anderseits aber auch die Möglichkeit,
Archivalien rasch flüchten zu können. — Nicht so
einfach stellt sich die Frage bezüglich der Ordnung
der Archivbestände selbst, der Gesichtspunkte, welche
maßgebend sein sollen für die innere Einrich-
tung. Eine ungeordnete Ansammlung von Ar-
chivalien verdient gar nicht die Bezeichnung Archiv;
eine systematische Ordnung ist conditio sine qua
non für jedes Archiv. Es geht jedoch nicht an,
ein einheitliches System aufzustellen. Ort und
Verhältnisse schaffen verschiedene Systeme. Da-
gegen lassen sich gleichartige Grundsätze wohl
aufstellen und besonders für Staats= und Landes-
archive, da deren Bestände doch im großen und
ganzen gleichartige Archivalien aufweisen. Ein
Grundsatz kann für jedes Archiv als maßgebend
aufgestellt werden: die Ordnung muß neben
praktischer Übersichtlichkeit, welche für eine aus-
giebige Verwertung im Interesse der Verwaltung
notwendig ist, auch das historische, das wissen-
schaftliche Prinzip unbedingt im Auge halten;
werden doch gerade in wissenschaftlicher Beziehung
die Archive fast noch mehr in Anspruch genommen
als zum Zweck der Verwaltung. Sodann Zen-
tralisierung des archivalischen Materials in das
Kreis-, Provinz-, Landes= oder Reichsarchiv,
im Archiv selbst dann aber Teilung in so viele
kleinere historische Archive, als der Gesamtbestand
Wichtigkeit, welche die Archive für das Staatsleben aus den Beständen einzelner Landesteile, geistlicher
und die Wissenschaft haben. Früher konnte man Genossenschaften, Klöster, Städte, Stände usw.