Full text: Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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vorhanden, daß die vereinzelten Beispiele, welche 
wohlhabende Städte mit der Gründung vollwer- 
tiger, den ausländischen Mustern ebenbürtiger 
Bibliotheken bereits gegeben haben, zu einem all- 
gemeinen Aufblühen von Kommunalbibliotheken 
im Sinn der Free Public Libraries führen. 
Bereits lange vor der starken allgemeinen Be- 
wegung von heute hatte ein katholischer Verein 
den Gedanken volkstümlicher Bibliotheken erfaßt 
und seinen besondern Zielen entsprechend zu ver- 
wirklichen gesucht, der 1844 in Bonn gegründete 
und auch jetzt noch vornehmlich in der nieder- 
rheinischen Kirchenprovinz blühende „Verein vom 
hl. Karl Borromäus". Bis Ende 1907 bestanden 
bei einer Zahl von 146 000 Mitgliedern 3300 
meist von Geistlichen geleitete Vereinsbibliotheken, 
die namentlich auf dem Land und in Kleinstädten 
mit Erfolg wirken. In Bonn und Freiburg i. Br. 
unterhält der Verein eine „Katholische Volks- 
bibliothek und Lesehalle". 
Literatur. Allgemeines: Bibliographie des 
B.s-u. Buchwesens, bearb. v. Hortzschansky, 1. Jahrg. 
(über 1904), 1905 ff, laufend schon im Zentralblatt 
für B.swesen erscheinend, nach Jahren zusammen- 
gefaßt in dessen Beiheften; Minerva, Jahrbuch der 
gelehrten Welt (seit 1891/92), bringt neueste An- 
gaben über Budget, Bändezahl, Leihebedingungen 
uUusw. aller wissenschaftl. B.en der Welt; Milkau, 
Die B.en (Kultur der Gegenwart 1, Abt. 1 (1906)); 
Encyclopaedia Britannica, Art. „Libraries“ in der 
9. Ausg. Bd 14 (Lond. 1882) u. in der 10. Ausg. 
Bdé (ebd. 1902). Italien: Rivista delle biblio- 
teche (seit 1888). Dziatzko, Eine Reise durch die 
größeren B.en Italiens in: Sammlung biblio- 
thekswissenschaftl. Arbeiten, Hft 6 (1894); (Biagie:) 
Le biblioteche governative italiane (1900). Spa- 
nien: Revista de archivos, bibliotecas y museos 
(seit 1871, 3. Serie seit 1897); K. Haebler, über 
modernes Buch= u. B.swesen in Spanien in: Samm- 
lung bibliothekswissensch. Arbeiten, Hft 15 (1902). 
Frankreich: Revue des bibliotheques (seit 
18910. Annuaire des bibliotheques (seit 1886); 
A. Maire, Manuel pratique du bibliothécaire 
(1896). ÖOsterreich: Mitteilungen d. österr. Ver- 
eins für B.swesen (seit 1896). Bohatta u. Holzmann, 
Adreßbuch der B.en der österr.-ungar. Monarchie 
(1900), mit Nachträgen in den eben zitierten „Mit- 
teilungen“; Grassauer, Handbuch für österr. B.en 
(1899). England: The Library, Neue Serie (seit 
1900). The Library Association Series ed. by Mac 
Alister 1—7 (1892,96). Ver. Staaten: The 
Library Journal (seit 1876). Report of the Com- 
missioner of Education for the year 1903 (1 Bd, 
Washington 1905) 759 ff; A. B. Meyer, Amerika- 
nische B.en (1906). Deutschland: Zentralblatt für 
B. swesen (seit 1883); Jahrbuch der deutschen B.en 
(seit 1902); Statist. Jahrbuch der deutschen Städte, 
12. Jahrg. (1904); Dziatzko, Entwicklung u. gegen- 
wärtiger Stand der wissenschaftl. B.en Deutsch- 
lands (1893); Ad. Keysser, Das B.swesen als Ge- 
genstand der öffentl. Verwaltung (1905); Reiche 
Lit. (bis 1902) auch in: Graesel, Handbuch der 
B. slehre (1902). Volksbibliotheken: Blätter 
für Volksbibliotheken u. Lesehallen (seit 1899); Die 
Bücherwelt, früher „Borromäusblätter (seit 1903); 
Ernst Schultze, Freie öffentl. B.en (1900); Ph. 
Biersteuer — Bischofswahl. 
  
900 
Huppert, Offentl. Lesehallen (1899); E. Joeschke, 
Volksbibliotheken (1907, Sammlung Göschen); 
G. Fritz, Erfolge u. Ziele der deutschen Bücher- 
hallenbewegung 1902/07 (Vorträge u. Aufsätze der 
Comeniusgesellschaft, 15. Jahrg., Stück 3 (19071). 
othe.] 
Biersteuer s. Steuern. 
Bilanz s. Handelsrecht. 
Bildungswesen . Unterrichtswesen. 
Bimetallismus s. Münzwesen. 
Binnenschiffahrt s. Schiffahrt. 
Binnenzölle s. Zölle. 
Bischöfe s. Episkopat. 
Bischofswahl. Die Besetzung der bischöf- 
lichen Stühle erfolgt kirchlicherseits durch zwei# 
Akte verschiedener Art, nämlich durch die Über- 
tragung der bischöflichen Regierungsgewalt (po- 
testas iurisdictionis) und die Erteilung der 
bischöflichen Weihegewalt (potestas orcinis) 
an den neu zu bestellenden Oberhirten. Durch 
den zweiten, den sog. Konsekrationsakt, wird der 
Empfang des ordo episcopalis, die Aufnahme 
in den Episkopat und die apostolische Nachfolge 
vermittelt. Durch den ersten Akt (Präkonisation 
im päpstl. Konsistorium) vollzieht sich die Uber- 
tragung der iurisdictio ordinaria episcopalis 
unter Zuweisung einer bestimmten Dihözese. 
Das Recht zur Vornahme beider Akte steht 
grundsätzlich nur dem Papst als Träger des Pri- 
mats zu, wobei es rechtlich gleich ist, ob sie vom 
Papst selbst vollzogen oder von andern Bischöfen 
in seinem Auftrag oder unter seiner ausdrücklichen 
oder stillschweigenden Zustimmung und Genehmi- 
gung vorgenommen werden. Und da dieses Recht 
in dem Primat begründet liegt, so beruht es wie 
dieser auf göttlicher Anordnung, auf dem ius 
divinum, und ist damit ein unantastbarer, un- 
veränderlicher Fundamentalsatz des kirchlichen 
Rechts. Dagegen trägt das, was jenen Akten vor- 
hergeht, die Art und Weise, wie die jedesmalige 
Person bestimmt wird, oder der modus desi- 
Znandi personam nicht den gleichen Charakter 
des Unveränderlichen. Auch dieser modus ist ja 
rechtlich bestimmt, aber nicht so, daß es nur dieser 
und kein anderer sein könnte. Deshalb ist es er- 
klärlich, daß derselbe nicht nur in verschiedenen 
Zeiten, sondern zu gleicher Zeit in den verschie- 
denen Teilen der Kirche oder Ländern auf Grund 
besonderer Zustände und eigentümlicher Verhält- 
nisse verschieden war. Und gegenwärtig gibt es 
vier verschiedene modäü der designatio personae; 
denn sie geschieht 1) durch den Papst selbst (in 
Italien seit Erlaß des italienischen Garantie- 
gesetzes vom 18. Mai 1871, § 15); 2) auch durch 
den Papst, aber in Verbindung mit einer com- 
mendatio, d. h. aus der Zahl der Personen, welche 
ihm für die Stelle von den dazu Berechtigten emp- 
fohlen werden (in Irland und England, Schott- 
land, Holland, Belgien, Nerdamerika und Ka- 
nada); 3) durch landesherrliche Ernennung, no- 
minatio regia (in Bayern, Österreich-Ungarn,
	        
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