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Ortschaften sind etwa 850 vorhanden; die wich-
tigsten sind: Bogotä mit 85 000, Medellin mit
50 000, Bucaramanga mit 20 000, Barranquilla
mit 32 000 Einwohnern.
3. Nach der Verfassung vom 5. Aug. 1886
ist Colombia ein Einheitsstaat mit einer repräsen-
tativen, verantwortlichen Regierung, welcher von
der Volkssouveränität drei Gewalten, die gesetz-
gebende, die ausführende und die rechtsprechende,
übertragen werden. Die gesetzgebende Gewalt übt
ein aus Senat und Repräsentantenkammer ge-
bildeter Kongreß aus. Der Senat zählt 27 von
den Departements indirekt auf 4 Jahre gewählte
mindestens 30 Jahre alte Mitglieder. Die Kam-
mer der Repräsentanten besteht aus 72 Abgeord-
neten (je einer auf 50 000 Einwohner), die auf
Grund des allgemeinen Stimmrechts auf 4 Jahre
direkt gewählt werden. Die Wähler müssen
21 Jahre alt sein, lesen und schreiben können oder
ein jährliches Einkommen von 500 Pesos oder
Grundeigentum im Wert von 1500 Pesos besitzen.
Nur alle 2 Jahre findet Tagung statt, und zwar
ab 1. Febr. 90 Tage lang bei monatlicher Neu-
wahl der Präsidenten.
Die vollziehende Gewalt besitzt ein auf 4 Jahre
gewählter Präsident (Präsident Reyes ausnahms-
weise auf 10 Jahre gewählt), welchem 6 Minister
(Secretarios) für Krieg, Unterricht, Inneres,
Finanzen, Außeres und öffentliche Arbeiten zur
Seite stehen. Die rechtsprechende Gewalt beruht
auf dem höchsten Gerichtshof zu Bogotä, der aus
7 vom Präsidenten der Republik auf 5 Jahre
ernannten Richtern, einem Sekretär und dem
Generalstaatsanwalt besteht. An der Spitze der
einzelnen Departements stehen Gouverneure, welche
der Präsident einsetzt. Die Intendanzen werden
von den Departements, denen sie zugewiesen sind,
zeitweise der Zentralregierung überlassen; diese
verwaltet sie durch Präfekten, die ihr Haupt-
augenmerk auf die Entwicklung des Landes und
die Heranbildung wilder Indianerstämme zu rich-
ten haben.
Das Budget für 1907 veranschlagt eine Ein-
nahme von 15 494 583 Pesos (hauptsächlich aus
den Einfuhrzöllen, dem Salz= und Branntwein-
monopol) und eine gleichhohe Ausgabe. Die innere
Staatsschuld bezifferte sich 1904 auf 7 398 817
Pesos, dazu Papiergeld 1904 in Höhe von
746 801 420 Pesos. Die auswärtige Schuld be-
trug 1905 3.051 000 Pfund Sterling.
Das Heer zählte 1907 6528 Mann, wäh-
rend in Kriegszeiten jeder Waffenfähige dienen
muß. Kriegsflotte: 2 Kreuzer, 2 Kanonenboote.
Colombias dreigeteilter Wappenschild trägt im
oberen goldenen Feld zwischen zwei Füllhörnern
einen Granatapfel, im mittleren blauen die rote
Freiheitsmütze und im unteren die Landenge Pa-
namc mit einem Segelschiff auf jedem der beiden
Ozeane. Nationalfarben sind Gelb-Blau-Rot;
auch die Trikolore ist horizontal geteilt in Gelb,
Blau und Rot.
Colombia.
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4. Die Ausübung der Kulte ist frei; vor-
herrschend ist die römisch-katholische Kirche, welche
bis 1886 Staatsreligion war. Die Bekehrung
der Eingebornen begann zugleich mit der Er-
oberung des Landes, und besonders die Domini-
kaner (Las Casas und der hl. Ludwig Bertrand
von 1562 bis 1569, vgl. Katholische Missionen
1884) wirkten mit glühendem Eifer und seltenem
Erfolg; 1566 hatten sie bereits 17 Klöster und
170 Gemeinden und am Schluß des 16. Jahrh.
300 Kirchen in den Indianerdörfern. Seit dem
17. Jahrh. waren auch Jesuiten (besonders deutsche
in den blühenden Llanosmissionen) tätig, deren
Reduktionen jedoch bei ihrer Vertreibung 1767
vernichtet wurden. Am Hauptstapelplatz des Neger-
handels, in Cartagena, wirkten die beiden großen
Sklavenapostel Sandoval und der selige Petrus
Claver aus dem Orden der Jesuiten. 1836 wurde
der Orden zwar zurückgerufen, aber infolge der
fortwährenden innern Wirren sank das Ansehen
und der Reichtum der Kirche immer mehr; trotz
aller Proteste der Päpste Gregor XVI. und
Pius IX. wurde der Zehnt eingezogen, das Kirchen-
gut geplündert, die Geistlichkeit den weltlichen Ge-
richten unterworfen, die kirchlichen Amter will-
kürlich besetzt u. a. Als 1861 die liberale Partei
ans Ruder kam, versuchte man eine gänzliche
Knechtung der Kirche; nicht bloß die Jesuiten,
sondern auch die meisten Bischöse wurden ver-
trieben. Nach mehrfachem Umschwung ist seit
1879 eine Wendung zum Besseren eingetreten.
Die Kirche ordnet gegenwärtig ihre innern An-
gelegenheiten unabhängig vom Staat, obwohl
Konkordate von der Verfassung als zulässig be-
zeichnet sind. Colombia bildet eine Kirchenprovinz
mit dem Sitz je eines Erzbischofs in Medellin, Po-
payän, Cartagena und Santa Fé de Bogotä und
12 Suffraganbistümern in Antioquia, Garzon,
Ibaguêé, Manizales, Santa Marta (seit 1577),
Tamara, Pamplona, Socorro, Tunja, Pasto.
Der Klerus ist arm und ungebildet. — Der
Unterricht steht auf tiefer Stufe. Den unent-
geltlichen Elementarunterricht besuchen in 1734
Schulen etwa 90 000 Kinder; höhere Schulen sind
die Kollegien, die Priesterseminare und die sog.
Universität zu Bogota.
5. Obwohl in Colombia die Kulturpflanzen
aller Zonen vorzüglich gedeihen, ist die Land-
wirtschaft doch sehr vernachlässigt und bringt,
mit Ausnahme von Kaffee und Tabak, höchstens
den notwendigsten Bedarf der Bevölkerung her-
vor. Hauptnahrungsmittel sind Mais, Bananen
und Maniok; Reis und Weizen werden wenig
gebaut, die Kakaoernten decken den starken Ver-
brauch nicht, während man Indigo-, Zucker= und
Baumwollplantagen häufiger findet. Ansehn-
lich ist die Ausfuhr in Kaffee, der in einer Jahres-
menge von 7000000 kg erzeugt wird, und Ta-
bak, dessen Anbau seit Aufhebung des Regierungs-
monopols (1849) besonders durch die Betriebsam-
keit deutscher Unternehmer an Ausdehnung ge-