1249 Deutsches Reich. 1250
Insammensetzung des Reichstags nach der Varteiflellung.
(bei Beginn der Legislaturperiode) 187/87/1/ %1 1884 1887 1890 (1893 1898/1908 1907
(Deutsch.) Konservatibe ... 57 22 40 59% 5080 „ 56 517 58
KMtmm—cri1B2 37 33 38 57288 8 414 2 23 20
Naticnamiberal lantichineip.Frei. Berbtnigirg 125 155 1411017 SS22 53 46 50 54
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erringu) Partei . Volfspartei 49 " 26 60 L 32 o6266 ei3
utsche Volksparei . ontspartet 123 33326z .3 , 3.363
geneeen . 61 91193 94100 929 98 106 96 102 100 1092
#oen: 13 4 4 1816 316 1951 14 15 20
Sozialdemotraten... .. 2 9 12 9 12 24 IU. 56 80 43
Deutschhannoversche LHarie 9 4 4 100 101 4 1s1 I 7 5 2
5 en...............·. 11 1 1 1 1 1 1 1 11 1 1
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Antisemieen .. i !15l1613«18s18
IndmunbunbestimmteParieistellung....· 1301«31« I 2 2 5 18. 101 212
1 Liberale Reichspartei.
?7 Darunter 9 Elsaß-Lothringer Zentrum.
: Darunter 7 Bund der Landwirte,
je 4 Wildkonservative und Wildliberale, 3 Unabhängige Lothringer, 2 Mittelstandsvereinigung, 1 bayr. Bauernbund.
Das Auswärtige Amt, welches in die
politische, die handelspolitische und die Rechts-
abteilung für internationale Rechtsangelegenheiten
der Staaten und Privaten zerfällt. Unterstellt
sind ihm die diplomatischen Vertreter und Kon-
suln, die Prüfungskommission für das diplo-
matische Examen und die deutschen archäologischen
Institute in Rom und Athen.
Das Reichskolonialamt (Mcesteht erst seit
17. Mai 1907); ihm liegt die oberste Leitung
der Schutzgebiete ob (mit Ausnahme von Kiau-
tschou); es zerfällt 1) in die Zivil-, 2) in die Mili-
tärverwaltung (Kommando der Schutztruppen).
Das Reichsamt des Innern, für alle
nicht besondern Behörden übertragenen Gegen-
stände; es zerfällt in vier Abteilungen: 1) für
Angelegenheiten des Reichstags und der Reichs-
behörden, für Sachen der Staatsangehörigkeit
und der Freizügigkeit, für das Armenwesen, die
Preß-, Vereins= und Fremdenpolizei einschließ-
lich des Paßwesens, die Wohnungsfürsorge usw.;
2) für die auf die Fürsorge für die arbeitenden
Klassen sich erstreckenden Angelegenheiten (Arbeiter-
versicherung, Arbeiterschutzgesetzgebung), für die
Verhältnisse des Arbeitsmarkts und die Fragen
der Sozialpolitik, für die gewerblichen Angelegen-
heiten, das Versicherungs-, Genossenschafts-,
Aktien= und Hypothekenbankwesen; 3) für das
Medizinal= und Veterinärwesen, die land= und
sorstwirtschaftliche Biologie, für die Angelegen-
heiten des geistigen Eigentums, Maß= und Ge-
wichtswesen, See= und Binnenschiffahrt, Post-
dampferverbindungen, Auswanderungswesen, See-
und Binnenfischerei usw.; 4) für die Handels-
politik und die Handelsverträge, die wirtschaft-
lichen Fragen des Ackerbaus und der Industrie,
die wirtschaftliche Seite des Zoll= und Steuer-
wesens, die Erhebungen über die Produktions-
verhältnisse des In- und Auslands, die allge-
meine Statistik und die des Warenverkehrs mit
dem Ausland, das Bank= und Börsenwesen. Von
dem Reichsamt des Innern ressortieren das Stati-
stische Amt, die Normaleichungskommission, das
Schiffsvermessungsamt, das Gesundheitsamt, die
Reichsschulkommission, die Zentraldirektion der
Monumenta Germaniae usw., in Beziehung auf
Staatslexikon. I. 3. Aufl.
Verwaltungssachen ferner einige rechtsprechende
Behörden, so das Bundesamt für das Heimat-
wesen, die entscheidenden Disziplinarbehörden, das
Patentamt, das Versicherungsamt, das Aussichts-
amt für Privatversicherung.
Das Reichsmarineamt behandelt alle
Angelegenheiten, welche die Einrichtung, Erhal-
tung und Entwicklung der deutschen Marine be-
treffen. Es umfaßt 1) die Zentralabteilung, 2) das
allgemeine Marine-, 3) das Werft-, 4) das Kon-
struktions-, 5) das Verwaltungs-, 6) das Waffen-
departement, 7) die Nautische Abteilung, 8) die
Zentralverwaltung für das Schutzgebiet Kiau-
tschou, 9) die Medizinalabteilung, 10) das Justi-
ziariat, 11) das Nachrichtenbureau (für Preß-
sachen).
Das Reichsjustizamt, bearbeitet die die
Rechtspflege betreffenden Angelegenheiten; ihm
liegt die das Reichsgericht betreffende Justizver-
waltung ob; es wirkt mit bei den Geschäften der
übrigen Reichsämter, soweit sie das Gebiet der
Rechtspflege berühren und bearbeitet die Justiz--
statistik und ist bei der Herstellung der Kriminal-
Laäsch beteiligt. Von ihm ressortiert das Reichs-
gericht.
Das Reichsschatzamt, die oberste Reichs-
finanzverwaltungsbehörde, umfaßt zwei Abtei-
lungen, 1) für das Etats-, Kassen- und Rechnungs-
wesen, die Münz-, Papiergeld-und Reichsschulden-
angelegenheiten sowie die Verwaltung des Reichs-
vermögens, 2) für die Zoll= und Steuersachen.
Unter ihm stehen: 1) die Reichshauptkasse, welche
von der Reichsbank verwaltet wird; 2) die Ver-
waltung des Reichskriegsschatzes; 3) die Reichs-
schuldenverwaltung, die der preußischen Haupt-
verwaltung der Staatsschulden in Berlin mit über-
tragen und auch mit Führung des Reichsschuld-
buchs beauftragt ist; 4) die Reichsbevollmächtigten
und Stationskontrolleure für Zölle und Ver-
brauchssteuern; 5) das Münzmetalldepot; 6) die
Reichsrayonkommission. «-
Das Reichspostamt zerfällt in vier Ab-
teilungen: 1) für Post-, 2) für Telegraphen-,
3) für allgemeine Verwaltungssachen, 4) für Per-
sonal-, Etats-, Kassen= und Rechnungswesen. Zu
seinem Ressort gehört die Reichsdruckerei.
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