Full text: Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1249 Deutsches Reich. 1250 
Insammensetzung des Reichstags nach der Varteiflellung. 
(bei Beginn der Legislaturperiode) 187/87/1/ %1 1884 1887 1890 (1893 1898/1908 1907 
(Deutsch.) Konservatibe ... 57 22 40 59% 5080 „ 56 517 58 
KMtmm—cri1B2 37 33 38 57288 8 414 2 23 20 
Naticnamiberal lantichineip.Frei. Berbtnigirg 125 155 1411017 SS22 53 46 50 54 
ib. Vereinigung) Deutsch-freis. Freis. Vereinigung 46 . 13 12 10 14 
erringu) Partei . Volfspartei 49 " 26 60 L 32 o6266 ei3 
utsche Volksparei . ontspartet 123 33326z .3 , 3.363 
geneeen . 61 91193 94100 929 98 106 96 102 100 1092 
#oen: 13 4 4 1816 316 1951 14 15 20 
Sozialdemotraten... .. 2 9 12 9 12 24 IU. 56 80 43 
Deutschhannoversche LHarie 9 4 4 100 101 4 1s1 I 7 5 2 
5 en...............·. 11 1 1 1 1 1 1 1 11 1 1 
ẽisäfser . 15 1515 15| 15 15 15 10 8110 
Antisemieen .. i !15l1613«18s18 
IndmunbunbestimmteParieistellung....· 1301«31« I 2 2 5 18. 101 212 
  
  
1 Liberale Reichspartei. 
?7 Darunter 9 Elsaß-Lothringer Zentrum. 
  
  
: Darunter 7 Bund der Landwirte, 
je 4 Wildkonservative und Wildliberale, 3 Unabhängige Lothringer, 2 Mittelstandsvereinigung, 1 bayr. Bauernbund. 
Das Auswärtige Amt, welches in die 
politische, die handelspolitische und die Rechts- 
abteilung für internationale Rechtsangelegenheiten 
der Staaten und Privaten zerfällt. Unterstellt 
sind ihm die diplomatischen Vertreter und Kon- 
suln, die Prüfungskommission für das diplo- 
matische Examen und die deutschen archäologischen 
Institute in Rom und Athen. 
Das Reichskolonialamt (Mcesteht erst seit 
17. Mai 1907); ihm liegt die oberste Leitung 
der Schutzgebiete ob (mit Ausnahme von Kiau- 
tschou); es zerfällt 1) in die Zivil-, 2) in die Mili- 
tärverwaltung (Kommando der Schutztruppen). 
Das Reichsamt des Innern, für alle 
nicht besondern Behörden übertragenen Gegen- 
stände; es zerfällt in vier Abteilungen: 1) für 
Angelegenheiten des Reichstags und der Reichs- 
behörden, für Sachen der Staatsangehörigkeit 
und der Freizügigkeit, für das Armenwesen, die 
Preß-, Vereins= und Fremdenpolizei einschließ- 
lich des Paßwesens, die Wohnungsfürsorge usw.; 
2) für die auf die Fürsorge für die arbeitenden 
Klassen sich erstreckenden Angelegenheiten (Arbeiter- 
versicherung, Arbeiterschutzgesetzgebung), für die 
Verhältnisse des Arbeitsmarkts und die Fragen 
der Sozialpolitik, für die gewerblichen Angelegen- 
heiten, das Versicherungs-, Genossenschafts-, 
Aktien= und Hypothekenbankwesen; 3) für das 
Medizinal= und Veterinärwesen, die land= und 
sorstwirtschaftliche Biologie, für die Angelegen- 
heiten des geistigen Eigentums, Maß= und Ge- 
wichtswesen, See= und Binnenschiffahrt, Post- 
dampferverbindungen, Auswanderungswesen, See- 
und Binnenfischerei usw.; 4) für die Handels- 
politik und die Handelsverträge, die wirtschaft- 
lichen Fragen des Ackerbaus und der Industrie, 
die wirtschaftliche Seite des Zoll= und Steuer- 
wesens, die Erhebungen über die Produktions- 
verhältnisse des In- und Auslands, die allge- 
meine Statistik und die des Warenverkehrs mit 
dem Ausland, das Bank= und Börsenwesen. Von 
dem Reichsamt des Innern ressortieren das Stati- 
stische Amt, die Normaleichungskommission, das 
Schiffsvermessungsamt, das Gesundheitsamt, die 
Reichsschulkommission, die Zentraldirektion der 
Monumenta Germaniae usw., in Beziehung auf 
Staatslexikon. I. 3. Aufl. 
  
Verwaltungssachen ferner einige rechtsprechende 
Behörden, so das Bundesamt für das Heimat- 
wesen, die entscheidenden Disziplinarbehörden, das 
Patentamt, das Versicherungsamt, das Aussichts- 
amt für Privatversicherung. 
Das Reichsmarineamt behandelt alle 
Angelegenheiten, welche die Einrichtung, Erhal- 
tung und Entwicklung der deutschen Marine be- 
treffen. Es umfaßt 1) die Zentralabteilung, 2) das 
allgemeine Marine-, 3) das Werft-, 4) das Kon- 
struktions-, 5) das Verwaltungs-, 6) das Waffen- 
departement, 7) die Nautische Abteilung, 8) die 
Zentralverwaltung für das Schutzgebiet Kiau- 
tschou, 9) die Medizinalabteilung, 10) das Justi- 
ziariat, 11) das Nachrichtenbureau (für Preß- 
sachen). 
Das Reichsjustizamt, bearbeitet die die 
Rechtspflege betreffenden Angelegenheiten; ihm 
liegt die das Reichsgericht betreffende Justizver- 
waltung ob; es wirkt mit bei den Geschäften der 
übrigen Reichsämter, soweit sie das Gebiet der 
Rechtspflege berühren und bearbeitet die Justiz-- 
statistik und ist bei der Herstellung der Kriminal- 
Laäsch beteiligt. Von ihm ressortiert das Reichs- 
gericht. 
Das Reichsschatzamt, die oberste Reichs- 
finanzverwaltungsbehörde, umfaßt zwei Abtei- 
lungen, 1) für das Etats-, Kassen- und Rechnungs- 
wesen, die Münz-, Papiergeld-und Reichsschulden- 
angelegenheiten sowie die Verwaltung des Reichs- 
vermögens, 2) für die Zoll= und Steuersachen. 
Unter ihm stehen: 1) die Reichshauptkasse, welche 
von der Reichsbank verwaltet wird; 2) die Ver- 
waltung des Reichskriegsschatzes; 3) die Reichs- 
schuldenverwaltung, die der preußischen Haupt- 
verwaltung der Staatsschulden in Berlin mit über- 
tragen und auch mit Führung des Reichsschuld- 
buchs beauftragt ist; 4) die Reichsbevollmächtigten 
und Stationskontrolleure für Zölle und Ver- 
brauchssteuern; 5) das Münzmetalldepot; 6) die 
Reichsrayonkommission. «- 
Das Reichspostamt zerfällt in vier Ab- 
teilungen: 1) für Post-, 2) für Telegraphen-, 
3) für allgemeine Verwaltungssachen, 4) für Per- 
sonal-, Etats-, Kassen= und Rechnungswesen. Zu 
seinem Ressort gehört die Reichsdruckerei. 
40
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.