Full text: Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

1517 
und ähnliches. Bei der Steuerberechnung werden 
allgemein in Abzug gebracht die Lebensversiche- 
rungsprämien. 
In Frankreich wurde im Jahr 1907 dem 
Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt, der eine 
allgemeine Einkommensteuer auf das Gesamtein- 
kommen schaffen und gleichzeitig eine besondere 
Einkommensteuer auf die Einkommensarten legen 
will, die bis jetzt durch die Grund-, Gewerbe-, Ge- 
bäude--, Personal-, Tür= und Fenstersteuer getroffen 
wurden. 
Literatur. über den Begriff „Einkommen“: 
v. Hermann, Staatswirtschaftl. Untersuchungen 
(11870); Schäffle, Mensch u. Gut in der Volks- 
wirtsch. (Deutsche Vierteljahrsschrift 1861, 4. Hft); 
Schmoller, Lehre vom Einkommen in ihrem Zu- 
sammenhang mit der Steuerlehre (Zeitschr. für die 
ges. Staatswissensch. 1863). Die im Art. „Besteue- 
rung“ angegebenen Werke über Finanzwissenschaft 
behandeln auch die Einkommensteuer; ferner J. G. 
Hoffmann, Lehre von den Steuern (1840; große Be- 
denken gegen die E.); Sax, Grundlegung der theoret. 
Staatswirtschaft (1887); Block, Les progres de la 
science SCconomique depuis Adam Smith II (Par. 
21897; interessante Zusammenstellung der Ansich- 
ten der Hauptschriftsteller Frankreichs, Englands, 
Deutschlands, Italiens über die behandelten Fra- 
gen). — Besondere Arbeiten über die E.: Ad. Held, 
Die E. (1872); Neumann, Die progressive E. (1874); 
Ad. Wagner in Schönbergs Handb. III (11897); 
ders., Die Reform der direkten Staatsbesteuerung 
in Preußen im Jahr 1891 (Finanzarchiv 1891 u. 
1894); Meitzen, Die Vorschriften über die Klassen- 
u. klassifizierte E. in Preußen (1879); O. Müller, 
Die E. gesetzgebung in den versch. Ländern (1902); 
Fuisting, Die Einkommensbesteuerung in Zukunft 
in Anknüpfung an das preuß. C gesetz (1903); 
M. v. Heckel, Die Fortschritte der direkten Be- 
steuerung 1880/1905 (1904); Steinitzer, Die jüng- 
sten Reformen der veranlagten Steuern in Öster- 
reich (1905); Manes, Die E. in der engl. Finanz- 
politik u. Lit. bis William Pitts Tod (1907); 
Pistorius, Der Berufsaufwand in der Einkommen- 
steuer (1908); Art. „E.“ im Handwörterbuch der 
Staatswissenschaften III. 
lv. Huene, rev. Sacher.] 
Einmischung, völkerrechtliche, s. In- 
tervention. 
Einschätzung s. Einkommensteuer. 
Einwanderung, Einwanderungs- 
politik s. Auswanderung (Sp. 490); vgl. auch 
Niederlassung. 
Eisenbahnen. ([Allgemeines. Eisenbahn- 
recht. Stellung der verschiedenen Staaten zum 
Staatsbahnsystem. Finanzielle Seiten des Be- 
triebs. Technisches. Statistik.) 
I. Allgemeines. A. Bedeutung. Spur- 
bahn und Dampfmaschine als Mittel der Fort- 
bewegung haben ihre lange Vorgeschichte; von 
einer Eisenbahn im technischen Sinn kann aber 
erst gesprochen werden, seitdem beide miteinander 
in Verbindung gebracht sind. 
Das Geburtsland der Eisenbahnen ist Eng- 
land. Als Geburtstag kann man den 27. Sept. 
1825, den Eröffnungstag der von George Ste- 
Einmischung, völkerrechtliche — Eisenbahnen. 
  
1518 
bhenson hergestellten Verbindungsbahn zwischen 
dem Kohlenrevier Darlington und dem Ver- 
ladungsplatz Stockton am Tees bezeichnen. Die 
erste für den allgemeinen Personen- und Güter- 
verkehr bestimmte Eisenbahn, die 43 km lange 
Bahn von Liverpool nach Manchester, wurde am 
17. Sept. 1830 dem Verkehr übergeben. Dem 
englischen Beispiel folgten alsbald die Vereinigten 
Staaten von Amerika. Bereits im Jahr 1830 
wurden mehrere Linien eröffnet, auf denen — in 
der ersten Zeit neben dem Betrieb durch Pferde — 
Dampbfbetrieb eingerichtet war. In Deutschland 
fand die Eröffnung der ersten Lokomotiveisenbahn 
zwischen Nürnberg und Fürth am 7. Dez. 1835 
statt. Im April 1837 wurde die Dresden-Leip- 
ziger und im Jahr 1838 — als dritte — die 
Braunschweig-Wolfenbütteler Bahn dem Verkehr 
übergeben; diese war die erste Staatsbahn. In 
Frankreich wurde als erste Bahn im Jahr 1832 
die Bahn von Lyon nach St-Etienne gebaut. 
Um die Entwicklung des Eisenbahnwesens haben 
sich alle Kulturvölker, entsprechend der Verschieden- 
heit ihrer Charaktere und der von ihnen bewohnten 
Gegenden, mehr oder weniger verdient gemacht. 
Die Palme gebührt aber den Vereinigten Staaten 
von Amerika. Diese haben ein Eisenbahnnetz ge- 
schaffen, größer als das aller europäischen Staaten 
zusammengenommen, haben durch Herstellung von 
Brücken, Überführungen und Trajekten Außer- 
ordentliches geleistet und durch gewaltige Ver- 
größerung der Lokomotiven und Wagen gezeigt, 
zu welcher Massenbewegung die Eisenbahnen fähig 
sind. Auch die Bequemlichkeit und die Ausstattung 
der Personenwagen wird zum größten Teil den 
amerikanischen Bahnen verdankt; für die innere 
Einrichtung derselben hat ihnen nicht wie den 
europäischen Bahnen der enge Postwagen, son- 
dern die Schiffskajüte als Vorbild gedient. Dieser 
großartige Ausschwung erklärt sich einmal durch 
die Riesenausdehnung des Landes und sodann 
dadurch, daß die Kultur in Nordamerika nicht dem 
Lauf der großen Flüsse gefolgt ist, sondern über 
letztere hinweg vom Osten nach dem Westen ihren 
Einzug gehalten hat. Die Eisenbahnen waren 
ihre Pioniere. Die meisten größeren Städte des 
mittleren und westlichen Nordamerikas sind dann 
auch in Anlehnung an vorhandene Bahnen ge- 
gründet worden. Seit Beginn des 20. Jahrh. 
ist in den Vereinigten Staaten besonders be- 
merkenswert das Vordringen der Eisenbahnen in 
die noch unerschlossenen westlichen Binnenstaaten 
sowie der Ausbau des Eisenbahnnetzes in den 
südlichen Golfstaaten, besonders aber das Be- 
streben, neue Uberlandbahnen vom Atlantischen 
zum Stillen Ozean zu bauen sowie durch Ver- 
schmelzung schon vorhandener Eisenbahngesell- 
schaften die Uberlandbahnen in ihrer ganzen Aus- 
dehnung in eine Hand zu bekommen. · 
Die Entwicklung des Eisenbahnnetzes in den 
fünf Erdteilen und den einzelnen Staaten zeigen 
die nachstehenden Zusammenstellungen: 
 
	        
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