Full text: Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

Kolonien usw. 
  
  
  
  
  
313 
Ein- 
Erdteil Kolonien Größe wohner- 
zahl 
VI. Niederlande. 
Sunda--Inseln und Mo- 
a#en z Dependenzen 1520 628 37717377 
Austra- Neuguineal Südhälfte) mit 
lien Dependenzken 394 789 240 000 
1 
/ Westindien (Curagao) mit 
Amerikas Dependenzen 1 131 52 758 
eEurina 129P100 78124 
Zusammen 205 6485 38 088259 
VII. Italien. 
· thkhtäa...... 110 000 279 551 
Afrika Somalilannddd . 380 000 400 000 
Zusammen! 490 000 6279 551 
VIII. Vereinigte Staaten von Amerika. 
Philippinen 296 310 
Asien Sen *hp. 
nen E 
Asien 296 824 | 76845 102 
7 635 426 
9 676 
  
Austra- „Tutuillll 203 6000 
lien awaiiiiii 16 700 154 001 
An u- orto Rico mit Depend. 9339 1000000 
merikas Kua 118 8331955 884 
  
Australien u. Amerika 145075 3115 885 
2 
  
  
  
  
  
  
  
  
dazu Aften 296 824 7645 10= 
Zusammen 441 899 10 760 987 
IX. Spanien. 
Kanarische Insell 7624 338 567 
Afrika 15 Prefidios in Nordafrika 35 10 282 
fr (Epanisch-Guinea u. Inseln 27 715 160 946 
Rio de OCOoor 185.000 130 000 
Zusammen] 220 874 659 795 
X. Dänemark. 
Isluud 104 785 78 470 
Europal Färdbeer 139 1686 
Europa 106 184 95 363 
#lanltewohter Tiil 88 100 11 8983 
*Westindische Inseln (Ste- 
Amerikasroix, St Thomas u. 
St Johhn 359 30 527 
Amerika 88 459 42420 
dazu Europa 106 184 95 363 
Zusammen] 194 643] 137783 
XI. Japan. 
Kormosa mit Depend. 
34 996 3133 005 
arafuto (südlicher Teil 
  
  
Asien der Insel Sachalin) 82 348 9824 
Kwantung (Port Arthur 
nufw) 8162 16157 
Zusammen 70 506 3558980 
IV. Kolonialpolitik. Als Kolonialpolitik 
kann man sowohl die Tätigkeit einer Macht auf 
Erwerbung als auf Erschließung und Ausnutzung 
der bereits erworbenen Kolonien bezeichnen. In 
ersterer Beziehung kann man drei Epochen der 
neueren Zeit unterscheiden: die Zeit vom Beginne 
des 16. Jahrh., als Spanien und Portugal ihre 
Weltreiche gründeten; die Zeit anfangs des 
17. Jahrh., als England, Frankreich und die 
Niederlande sich an den Kolonialgründungen be- 
teiligten, und endlich das Ende des 19. Jahrh., 
als ein allgemeiner Kolonialwettlauf stattfand und 
der Rest der Welt, namentlich Afrika, aufgeteilt 
wurde. In letzterer Beziehung muß je nach dem 
Grunde der Erwerbung der betr. Kolonien das auf 
  
314 
Erschließung und Ausnutzung gerichtete Verfahren 
ein verschiedenes sein. Wir haben bei der Ein- 
teilung der Kolonien gesehen, daß man im Laufe 
der Zeit unterschieden hat zwischen Stationen 
(Marine-, Militärstationen) und zwischen Straf-, 
Handels-, Ackerbau= und Pflanzungskolonien. Bei 
Stationen, zu denen man in letzter Zeit, sobald man 
den Unterschied gelten läßt, auch die gepachteten 
chinesischen Hafenplätze, die Stationen Portugals 
und Frankreichs in Ostindien und die Kohlen- 
stationen rechnen muß, ist die Hafenanlage, die 
Schaffung von Schiffahrtslinien, und bei Militär- 
stationen die Befestigung des Hafens und der 
Station erforderlich. Aus dem Hinterlande selbst 
rein militärischer Stationen pflegt sich dann ein 
Handel zu entwickeln, wenn für regelmäßige 
Schiffsverbindung gesorgt wird. So überwiegt 
z. B. der Handel Gibraltars und Adens weit den 
Handel der portugiesischen und französischen Han- 
delsstationen in Ostindien. Einer richtigen Er- 
schließungspolitik kann es noch gelingen, selbst bei 
rein militärischen Stationen eine günstige Ent- 
wicklung und Ausnutzung zu erzielen. Für Han- 
delsstationen (Kiautschou, Hongkong usw.) ist es 
notwendig, das Hinterland durch Handelswege 
(Eisenbahnen-, Schiffahrts= und Handelsstraßen) 
aufzuschließen. Soistvon Kiautschou eine Eisenbahn 
in das Hinterland Schantung gebaut, so baut man 
von Hongkong eine Eisenbahn nach Tientsin, um 
den Handel nach Hongkong fließen zu lassen. Die 
Anlagekosten einer solchen Station sollen durch 
indirekte Vorteile wieder herausgeholt werden. 
Die Strafkolonien haben im Laufe der 
Zeit vollständiges Fiasko gemacht. Zur Zeit haben 
nur noch Frankreich in Numea (Neukaledonien) 
und Cayenne, wo noch eine Kolonisation durch 
Sträflinge am Maronifluß stattfindet, und Por- 
tugal, welches noch Deportierte nach Angola ver- 
schickt, Strafkolonien. England, das ebenfalls 
Deportationskolonien in Neusüdwales, Van- 
diemensland und Norfolk-Islands hatte, stellte 
um die Mitte des 19. Jahrh. diese Deportationen 
ein, sandte aber noch in den Jahren 1850/70 
sog. Ticket-of-leave-Gefangene (bedingt Be- 
gnadigte) nach Westaustralien. Zweifellos hat 
England bessere Erfolge mit der Deportation er- 
zielt als Frankreich und Portugal. England war 
in der Wahl der Kolonien vorsichtig und wählte 
nicht die ebenfalls vorgeschlagene Gambiakolonie, 
sondern aus sanitären Rücksichten Australien, Por- 
tugal dagegen das tropische Angola, Frankreich die 
tropischen Kolonien Surinam und Neukaledonien. 
England hat zweifellos die schnelle Entwicklung 
Australiens der Deportation zu verdanken; aber 
den Zweck der Deportation: Besserung der Depor- 
tierten und Säuberung des Mutterlandes von 
Verbrechern, hat es nicht erreicht. Später, als 
Selbstverwaltung eingeführt wurde, weigerten sich 
die freien Ansiedler, mit Deportierten, die ihnen 
lange Jahre billige Arbeitskräfte gestellt hatten, 
noch länger gleichberechtigt zusammen zu sein.
	        
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