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Tabak (1908: 563 100 Ballen; zum größten
Teil in der Provinz Pinar del Rio, die das be-
rühmteste Tabakland der Erde, die Vuelta Abajo,
umschließt), ferner auf Bananen, Getreide (Mais,
Reis), Mehlwurzeln (Bataten, Bucca), Kar-
toffeln usw.; weit verbreitet ist auch der Anbau
von Fruchtbäumen (Kokospalmen, Orangen, Oli-
ven, neuerdings auch Kaffee= und Kakaobäume),
Ananas und Faserpflanzen (Sisalhanf). Die unter
Kultur stehende Fläche beträgt nur 3500 qkm
(an 3 % der Gesamtbodenfläche), wovon ½ auf
Zucker, ½/10 auf Tabak entfällt. Die Viehzucht
ist durch die Revolution sehr zurückgegangen, aber
wieder im Aufschwung begriffen; sie wird beson-
ders in den Savannen von Camaguey und im
Bergland der Cinca Villas betrieben (1907 an
2,54 Millionen Rinder, 386 600 Pferde). Die
Wälder (an 5100 qkm Staatswald) liefern wert-
volle Hölzer (Mahagoni, Zedernholz für Zigarren-
schachteln, Farbholz), Gummi, Harze die Fischerei
besonders Schwämme, der Bergbau (an 400 Kon-
zessionen mit 20 000 ha) Eisen= (in der Pro-
vinz Santiago de Cubaz jährlich an 4/500 000
Tonnen), Kupfer-(1907 für 624 000 Dollar
Ausfuhr), Manganerze, Asphalt, Zink, Blei,
Salz, Marmor, Kalk= und Bausteine; Gold
kommt in verschiedenen Teilen vor (bedeutendste
Mine die Holguin-Santiago-Mine). Manche
Erzlager sind wegen mangelnder Verbindungs-
wege bisher nicht abbaubar. Die Industrie be-
schäftigt sich fast ausschließlich mit der Verarbei=
tung der einheimischen Naturerzeugnisse: Fabri-
kation von Zucker (1907: 1444 310 Tonnen),
Zigarren (1908: 337 Mill. Stück), Zigaretten
(213 Mill. Päckchen), Melasse, Rum, Alkohol,
ferner von Zündhölzchen, Seife, Schokolade,
Kisten, Papier usw.
Der Handel führte 1907 für 104,5 Mill.
Dollar Waren ein (dazu für 757000 Dollar
Edelmetalle) und für 104,17 Mill. aus (ferner
für 12,42 Mill. Edelmetalle). Die hauptsäch-
lichen Ausfuhrprodukte waren Zucker und Melasse
(65,67 Mill. Dollar), Tabak (27,84), Mine-
ralien (2,76), Früchte (2,75) und Holz (1,82),
die Einfuhrprodukte Fabrikate (Baumwoll= und
Leinengewebe, Chemikalien, Eisenwaren, Ma-
schinen usw.), Lebensmittel. Am Außenhandel
der Insel sind besonders beteiligt die Vereinigten
Staaten (Einfuhr 51,3, Ausfuhr 90,8 Mill.),
Großbritannien (15.3 und 4,5), Deutschland
(7,59 und 3,2), Frankreich (6,01 und 1,36);
der Rest entfällt auf die übrigen Länder Amerikas
(Einfuhr 9,28, Ausfuhr 2,5) und Europas (1,8
und 0.5).
Den überseeischen Verkehr vermitteln die
Hamburg-Amerika-Linie, der Norddeutsche Lloyd,
7 britische, 5 nordamerikanische, 3 spanische, je
1 französische, österreichische, russische und kuba-
nische (vom Staat subventionierte) Dampferlinie.
In der Seeschiffahrt liefen 1906/07: 4294 Schiffe
mit 9 852 115 Registertonnen ein, in der Küsten-
Kuba.
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schiffahrt 13278 Fahrzeuge mit 3 968 815 R.-T.
Die eigne Handelsflotte bezifferte sich 1907 auf
63 Dampfer (47 118 R.-T.) und 211 Segler
(18 107 R.-T.). Der Bau von Straßen (1908:
860 km; weitere 740 im Bau) und Eisenbahnen
hat in den letzten Jahren, besonders mit Hilfe
amerikanischen und englischen Kapitals, große
Fortschritte gemacht (1908: 3055 km Bahnen;
elektrische Straßenbahnen in Habana). Die Zahl
der Postanstalten betrug 1908: 418, die der
Telegraphenstationen 147 (8100 km Linien).
Unterseeische Kabel verbinden die Insel mit Neu-
york, Florida, Hatti, San Domingo, Martini-
que, Jamaica, Panama, St Thomas und Bri-
tisch= Guayana usw.
3. Staatswesen. Die Verfassung der
Republik Kuba ist in manchen Punkten der der
Union nachgebildet. Die ausführende Gewalt
liegt in den Händen eines Präsidenten, der samt
dem ihm zur Seite stehenden Vizepräsidenten (zu-
gleich Präsident des Senats) nicht direkt, sondern
durch (107) aus direkten Wahlen hervorgehende
Wahlmänner auf 4 Jahre gewählt wird. Der
Präsident ernennt den Ministerrat, der aus 8 Mit-
gliedern (Sekretären) besteht. Von der Deputierten-
kammer kann der Präsident in Anklagezustand ver-
setzt werden; Gerichtshof ist in diesem Falle der
Senat. Die gesetzgebende Gewalt ruht beim Kon-
greß, der aus dem Senat (24 Mitglieder, 4 für
jede Provinz; von einem Wahlkörper auf 8 Jahre
gewählt) und der Deputiertenkammer (je 1 Ab-
geordneter auf 25.000 Einw., direkt vom Volk auf
4 Jahre gewählt) besteht. Die zweite amerikanische
Okkupation hat das Wahlrecht der Analphabeten
etwas eingeschränkt. Für die Verwaltung ist das
Land in 6 Provinzen eingeteilt; diese wählen selber
(auf 4 Jahre; nur einmalige Wiederwahl zu-
lässig) ihren Gouverneur (Governador), dem ein
Provinzialrat von 8 auf 4 Jahre gewählten Mit-
gliedern zur Seite steht. Die Provinzen zerfallen
in Munizipalitäten (83 im ganzen), an deren Spitze
ein Alkalde mit dem ihm beigeordneten Gemeinde-
rat (Ayuntamiento) steht.
Die Rechtspflege wird in geringeren Zivil-
sachen und bei leichteren Übertretungen durch
(221) Munizipalgerichte ausgeübt, gegen deren
Urteile Berufung an die (32) Gerichte erster In-
stanz eingelegt werden kann. In jeder Provinz be-
steht ein höheres Gericht (Audiencia), in Habana
ein oberster Gerichtshof (Tribunal Supremo).
Die engen Beziehungen zwischen Kirche und
Staat sind seit der amerikanischen Verwaltung
gelöst; es herrscht völlige Religionsfreiheit. Die
Bevölkerung ist bis auf eine kleine Minderheit
katholisch; doch herrscht, zum Teil infolge des
Priestermangels und des früheren nationalen
Hasses gegen den meist spanischen Klerus, große
religiöse Gleichgültigkeit (besonders bei den Män-
nern) und auf dem flachen Lande Unwissenheit.
Der erste Bischofssitz wurde 1518 in Baracoa
errichtet, 1522 nach Santiago de Cuba verlegt